Wärmeplanungsgesetz

Die Wärmewende in Deutschland nimmt Gestalt an. Der Bundestag hat nun auch das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Damit wird die Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen als erneuerbare Energie eingestuft. Der MVA-Betreiber EEW ist zufrieden.

Bundestag stuft MVA-Abwärme als erneuerbare Energie ein


Das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz gelten als zentrale Bausteine für die Umsetzung der Wärmewende in Deutschland. Beide Gesetze haben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte und Zielsetzungen. So regelt das Wärmeplanungsgesetz bundesweit die kommunale Wärmeplanung mit verbindlichen Vorgaben sowie den Umbau der Wärmenetze. Ziel des Gesetzes ist es, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Dazu sollen Wärmenetze bis 2030 zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder nicht vermeidbarer Abwärme gespeist werden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hingegen regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude, die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden sowie die Energieausweisung von Gebäuden. Es sieht vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die dauerhaft zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Beide Gesetze sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

„Menschen erwarten Konzept für bezahlbare Wärme“

Umstritten war beim Wärmeplanungsgesetz, ob die Abwärme von Müllverbrennungsanlagen als erneuerbare Energie eingestuft werden soll. Umweltverbände warnten davor, die Verbrennung von Abfall attraktiv zu machen und damit das Recycling von Wertstoffen zu behindern. Ihre Warnung setze sich im Bundestag aber nicht durch.

„Der Bundestag hat entschieden, das volle Wärmepotential thermischer Abfallverwertungsanlagen abzurufen“, begrüßt Timo Poppe, CEO der EEW Energy from Waste Gruppe (EEW) den Beschluss vom vergangenen Freitag. Beide Gesetze, das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz griffen nun Hand in Hand. So erkenne bereits das kürzlich verabschiedete Gebäudeenergiegesetz an, dass die thermische Abfallverwertung ein notwendiger Prozess sei, und die dabei entstehende Abwärme unvermeidbar und damit klimaneutral sei.

„Wir sind mit unseren Anlagen dafür da, nicht-recycelbare Abfälle energetisch zu verwerten. Das ist unser gesetzlicher Auftrag“, sagte Poppe. Es sei nicht vermittelbar, einen Teil der im Verwertungsprozess frei werdenden Energie von der weiteren Nutzung auszuschließen. „Die Menschen erwarten mit Blick auf die beginnende Heizperiode ein Konzept für bezahlbare Wärme. Die Wärme, die bei der energetischen Verwertung von Restmüll entsteht, kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten“, so Poppe.

Grafik: ITAD

Laut Poppe macht die Ressource Abfall rund 16 Prozent der erzeugten Fernwärme aus und ist damit nach Erdgas der zweitwichtigste Energieträger. In Hannover produziere EEW rund ein Viertel der Fernwärme, in Magdeburg liege der Anteil bei 32 Prozent. Die Stadt Hamburg bezieht laut EEW 43 Prozent ihrer Fernwärme aus drei Anlagen. In Bielefeld decke die thermische Abfallbehandlung bis zu 60 Prozent des Fernwärmebedarfs. Bundesweit seien weitere Projekte in der Entwicklung, so Poppe. Mit der Entscheidung des Bundestags hätten sie die notwendige Planungssicherheit erhalten.

320°/sr

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