Wärmeplanungsgesetz

Kurz vor der 2. Lesung des Wärmeplanungsgesetzes im Bundestag warnen Umweltverbände: Die Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen sollte nicht als erneuerbare Energie eingestuft werden. Das wäre „reines Greenwashing“.

Umweltverbände: MVA-Abwärme ist keine erneuerbare Energie


Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen darf im Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung nicht als erneuerbare Energie eingestuft werden. Das fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bundesverband für Umweltberatung (bfub) anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes, die am Freitag im Bundestag stattfinden soll.

Nach dem aktuellen Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes soll die unvermeidbare Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen vollständig den erneuerbaren Energien gleichgestellt werden. „Diese Veränderung würde die klimaschädliche Verbrennung von Müll grundsätzlich attraktiv machen und die politisch gewollte Abfallvermeidung, Wiederverwendung und das Recycling von Wertstoffen erheblich behindern“, kritisieren die Umweltverbände. Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung müsse reduziert, statt gefördert werden.

„Ein völliger Irrweg“

„Wärme aus der Abfallverbrennung als umweltfreundlich darzustellen, ist reines Greenwashing und ein Bärendienst für den Klima- und Ressourcenschutz“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Nach der Logik des aktuellen Entwurfs für das Wärmeplanungsgesetz gilt Müll als erneuerbar und je mehr davon verbrannt wird, desto besser. Dies würde die oberste Stufe der gesetzlich festgelegten Abfallhierarchie, nämlich die Vermeidung, komplett aushebeln.“

„Die Kommunen stehen unter Druck, ihre Wärmeversorgung klimaneutral auszurichten. Hierfür die Wärme aus der Müllverbrennung als grün zu klassifizieren, ist jedoch ein völliger Irrweg“, sagt Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer. Die Verbrennung von Abfällen sei weder erneuerbar noch klimaneutral. Bei der Müllverbrennung würden nicht nur erhebliche Mengen CO2 ausgestoßen, sondern auch wertvolle Rohstoffe verbrannt.

„Sollte die Abfallverbrennung im Wärmeplanungsgesetz als erneuerbar klassifiziert werden, käme es zu der absurden Situation, dass Kommunen auf dem Papier ihre Wärmenetze klimaneutral betreiben, in Wirklichkeit aber unverändert vermeidbares CO2 über ihre Anlagen emittieren“, so Miller. „Damit ist für eine klimaneutrale Umgestaltung unserer Wärmeversorgung nichts gewonnen. Vielmehr würde dies im schlimmsten Fall sogar zusätzliche Anreize für die Ausweitung der Müllverbrennung in Deutschland liefern.“

Verbrennung von Bioabfällen nicht legitimieren

Die abfall- und klimapolitische Sprecherin des bfub, Gudrun Pinn, warnt zudem vor der Verbrennung organischer Abfälle. Durch die getrennte Sammlung, Vergärung und stoffliche Verwertung der bisher mit dem Restmüll verbrannten Bioabfälle könnten jährlich bis zu 680 Millionen Kubikmeter Biogas erzeugt, 70.000 Tonnen aufwendig hergestellter Kunstdünger ersetzt und bis zu 760.000 Tonnen klimaschädliche CO2-Emissionen eingespart werden. Die Verbrennung organischer Anteile im Restmüll oder getrennt gesammelter Bioabfälle sollte nicht durch die Einstufung als erneuerbar legitimiert werden.

320°/re

Mehr zum Thema
EU-Parlament stimmt Verpackungsverordnung zu
Freiburg bereitet Einführung einer Verpackungssteuer vor
EU-Parlament stimmt Ökodesign-Verordnung zu
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
Mehr Fernwärme aus Abfällen: Neue Technologie in MVA Borsigstraße