Emissionshandel

Ab 1. Januar wird Siedlungsabfall, der verbrannt wird, mit einem CO2-Preis belegt. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel ist umstritten – der MVA-Betreiber GML hat nun Klage eingereicht.

GML klagt gegen CO2-Bepreisung der Müllverbrennung


Gut drei Wochen vor der Einführung eines CO2-Preises für die Abfallverbrennung steht noch immer nicht fest, wie hoch der Preis sein wird. Im Haushaltsentwurf sind 40 € pro Tonne CO2 vorgesehen, doch nach Angaben der GML, Betreiberin des Müllheizkraftwerks in Ludwigshafen, könnten die Kosten aber auch höher ausfallen. Planungssicherheit sehe anders aus, teilte die GML am Donnerstag mit.

Die GML hatte schon im Sommer bekannt gegeben, eine Musterklage gegen die Bundesrepublik zu prüfen – jetzt hat sie es wahr gemacht. Am Mittwoch reichte die Betreibergesellschaft Klage gegen beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Unterstützt wird die GML vom MVA-Betreiberverband ITAD und dem Kommunalverband VKU.

Klage basiert auf drei Argumenten

Die GML vertritt die Auffassung, dass der nationale Brennstoffemissionshandel nicht auf die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen angewendet werden kann. Zudem sei die CO2-Bepreisung von Abfall finanzverfassungswidrig, weil das Bundesverfassungsgericht für ein Emissionshandelssystem wie dem Brennstoffemissionshandelsgesetz unter anderem eine rechtliche Verknappung des bewirtschafteten Allgemeingutes– in diesem Fall der Luft – verlange. Eine Verknappung der „Verschmutzungsrechte der Luft“ könnte aber dazu führen, dass Siedlungs- und Gewerbeabfälle nicht mehr entsorgt werden könnten, argumentiert die GML. Die Folge wären unverhältnismäßig höhere Umweltbelastungen.

Schließlich führt die GML als Argument an, dass die Entsorgungskosten durch die CO2-Bepreisung unverhältnismäßig stark steigen würden – aus deshalb, weil der CO2-Preis keine Lenkungswirkung zur Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe entfalte. Denn bei Siedlungsabfall sei der Kauf eines Produkts für die späteren Treibhausgasemissionen bei der Abfallverbrennung verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Entsorgung ist der Kauf bereits lange abgeschlossen und nicht mehr umkehrbar, sodass ein höherer Abfallverbrennungspreis keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung hätte.

Wenn mit dem CO2-Preis für die Abfallverbrennung eine konkrete Lenkungswirkung erzielt werden solle, müsse dies am Anfang der Wertschöpfungskette bei den Produkten und nicht am Ende bei der Entsorgung geschehen, argumentiert die GML. So würde eine CO2-Bepreisung von fossil-stämmigen Kunststoffen diese verteuern, sodass ein Anreiz zur Minimierung von Kunststoffen und somit bei den CO2-Emissionen entstehen könnte.

„Dialog war nicht möglich“

„Wer die Abfallverbrennung mit einer CO2-Bepreisung versieht, der hat nicht verstanden, wie Klimaschutz und Abfallvermeidung funktionieren“, kritisiert GML-Geschäftsführer Thomas Grommes. „Wenn die Bundesregierung ihre an sich logisch richtigen Gedanken der CO2-Bepreisung von Kraftstoffen und Brennstoffen auf die Entsorgungswirtschaft überträgt, dann muss sie an der Quelle, bei den Produkten bzw. beim Abfallerzeuger ansetzen und nicht bei der Verbrennung am Ende der Wertschöpfungskette.“

GML und ITAD hatten sich nach eigenen Angaben mehrere Wochen vergeblich bemüht, mit den zuständigen Behörden und den Bundestagsabgeordneten der Koalition ins Gespräch zu kommen. „Wir klagen nicht gerne und hätten das lieber im Dialog mit dem Ministerium bzw. der Politik im Vorfeld besprochen und neu geregelt, aber das war nicht möglich. Nun werden wir das auf dem Rechtsweg klären müssen“, so Grommes.


Link zur Kurzzusammenfassung der GML-Musterklage:

320°/re

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