Zahlen für 2020

Das E-Schrott-Aufkommen in Deutschland steigt weiter an. Im vergangenen Jahr kamen knapp zehn Prozent mehr Geräte bei Erstbehandlungsanlagen an. Nur ein Bruchteil wird repariert. Die Grünen denken nun über Anreize nach.

Mehr Elektrogeräte recycelt


Alte Waschmaschinen, Trockner, Drucker oder Staubsauger: In Deutschland sind im Jahr 2020 mehr alte Elektrogeräte in Erstbehandlungsanlagen gelandet. Insgesamt wurden 1,037 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte angeliefert, das waren 89.900 Tonnen oder 9,5 Prozent mehr als 2019, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit.

Die Recyclingquote erhöhte sich den Angaben zufolge um 1,3 Prozentpunkte auf 86,7 Prozent (2019: 85,4 Prozent). Insgesamt wurden 899.300 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte recycelt, das waren 90 800 Tonnen oder 11,2 Prozent mehr als 2019.

Mehr als ein Viertel aller 2020 angenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte waren Großgeräte – etwa Waschmaschinen, Wäschetrockner, Großdrucker und Nachtspeichergeräte. Ein weiteres gutes Viertel entfiel auf Kleingeräte wie Staubsauger, Toaster oder Hi-Fi-Anlagen. Knapp ein Fünftel waren Wärmeüberträger, zu denen Kühl- und Gefrier- sowie Klimageräte zählen.

Grafik: Destatis

Nur 1,9 Prozent aller angenommenen Geräte wurde ganz oder in Bauteilen wiederverwendbar gemacht, etwa durch Reparaturen. Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner setzt hier nun auf finanzielle Anreize. Verbraucher sollten schon beim Kauf erkennen können, ob und wie ein Produkt repariert werden kann, sagte die Bundestagsabgeordnete der «Bild» (Freitag).

„Die Reparaturfähigkeit sollte beim Design der Produkte gleich mitgedacht werden. Ein finanzieller Zuschuss kann zudem den Anreiz geben, Schäden am Gerät kostengünstig zu beheben und von einem Neukauf abzusehen“, sagte Rößner. Zur Höhe des Zuschusses äußerte sie sich nicht. In Thüringen gibt es seit letztem Sommer einen Reparaturzuschlag der Landesregierung in Höhe von bis zu 100 Euro.

Die Bundesregierung hat den Massen an Elektroschrott den Kampf angesagt. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag ein „Recht auf Reparatur“ angekündigt. Lebensdauer und Reparierbarkeit sollen demnach „zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft“ werden.

Seit Jahresbeginn gilt auch eine verschärfte Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte im Handel. Damit müssen auch Supermärkte, die Lebensmittel auf einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verkaufen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, Rücknahmestellen einrichten. Dafür gilt aber bis zum 30. Juni 2022 eine Übergangsfrist.

320°/dpa/re

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