Novelle

Nach dem Bundesrat hat nun auch das Kabinett die Novelle der Bioabfallverordnung verabschiedet. Die neuen Vorgaben sollen bis spätestens 2024 gestaffelt in Kraft treten.

Kabinett beschließt neue Bioabfallverordnung


Ein Großteil der Bioabfälle in Deutschland soll künftig vor der Weiterverarbeitung nur noch einen Plastikanteil von maximal 0,5 Prozent enthalten. Diese erstmals eingeführte Obergrenze sieht die Novelle der Bioabfallverordnung vor, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch abgesegnet hat. Zuvor hatte der Bundesrat dem Vorhaben im Februar zugestimmt.

Die Neuerung sieht vor, dass künftig alle Bioabfälle, die kompostiert, vergärt oder mit anderen Stoffen gemischt werden, diese Plastik-Begrenzung erfüllen. Das betrifft nach Angaben des Bundesumweltministeriums mehr als 60 Prozent des jährlich behandelten Biomüll-Aufkommens von insgesamt 14 Millionen Tonnen. Für die restlichen Abfälle, die in der Biotonne landen und von dort aus weiterbehandelt werden, soll eine Obergrenze für den Plastikanteil von 1,0 Prozent gelten.

Weitere Grenzwerte betreffen unter anderem Glas und Metall: Soll das Biomaterial als Kompost auf Böden ausgebracht werden, darf der Anteil von sonstigem Kunststoff (alles außer dünnen Folien) sowie Glas und Metall nur maximal 0,4 Prozent der Trockenmasse betragen. Einen ausführlichen Überblick zu den Regelungsinhalten der neuen Verordnung finden Sie hier.

Vorgaben für Anlagenbetreiber

Betreiber der Behandlungsanlagen sind künftig verpflichtet, die Menge an Fremdstoffen im gelieferten Bioabfall zu prüfen. Werden die neuen Obergrenzen überschritten, müssen sie die Fremdstoffe aufwendig entfernen. Das betrifft vor allem Kunststoffverpackungen, aber auch andere Stoffe aus Plastik wie bioabbaubare Kunststoff-Kaffeekapseln.

Der neuen Plastik-Obergrenze von 0,5 Prozent unterliegen nach Angaben des Bundesumweltministeriums auch alle Bioabfälle, die zur Bodenverbesserung oder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden. Nach Angaben des Umweltministeriums sollen die neuen Vorgaben bis spätestens 2024 gestaffelt in Kraft treten.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen der kommunalen Entsorgungswirtschaft in Deutschland vertritt, begrüßte die Regelung. Eine hohe Sortenreinheit sei gerade bei Bioabfall wichtig, sagte ein Sprecher. „Um die verschärften Grenzwerte einhalten zu können, werden unsere Unternehmen daher die Biotonnen häufiger kontrollieren.“ Es könne dann auch sein, dass die Unternehmen mit Plastik verunreinigte Biotonnen stehen lassen oder mit der teureren Restmüllabfuhr entsorgen müssen.

320°/dpa/re

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