Falsche Berechnung

kostenpflichtig
Ein Urteil mit Folgen. In Nordrhein-Westfalen wurden Abwassergebühren jahrelang falsch berechnet. Das Oberverwaltungsgericht kritisierte gleich mehrere Punkte der Berechnungspraxis.

OVG-Urteil: Abwassergebühren in NRW zu hoch


Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind über Jahre auf falscher Grundlage berechnet worden. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Münster in einem Musterverfahren entschieden (Az. 9 A 1019/20). Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat das Urteil Folgen in Millionen-Höhe.

Geklagt hatte ein Grundstücksbesitzer in der Stadt Oer-Erkenschwick. Er wehrte sich gegen einen Abwasserbescheid aus dem Jahr 2017 über knapp 600 Euro. Wie das OVG urteilte,

320°/dpa/re

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