Rechtstreit

Nächste Etappe im Streit um die Deponierung von Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg: Das zuständige Regierungspräsidium hat Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt. Der Enzkreis hatte sich geweigert, die Abfälle zu deponieren.

Streit um Deponierung von AKW-Abfällen: Land zieht vor VGH


Das Land Baden-Württemberg will vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg durchsetzen, dass Betonabfälle aus dem Rückbau von Atomanlagen auf einer Deponie im Enzkreis abgelagert werden dürfen. Die Deponierung war vom Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe Ende April zunächst untersagt worden. Nun habe man dagegen Berufung zum VGH eingelegt, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe. In dem Streit geht es um die Frage, wohin diese beim Rückbau der Kernkraftwerke in Philippsburg anfallenden Abfälle gebracht werden dürfen.

Der Enzkreis hatte sich geweigert, den AKW-Schutt anzunehmen. Aus seiner Sicht ist die betroffene Deponie Hamberg in Maulbronn für diese Art Müll nicht zugelassen.

Das Regierungspräsidium hatte dem Landkreis daraufhin ungefragt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen klagte der Enzkreis erfolgreich vor dem VG Karlsruhe. Eine Ausnahmegenehmigung hätte dem Enzkreis nicht antragslos und gegen seinen Willen aufgedrängt werden dürfen, hatten die Richter entschieden.

Zwei Unternehmen, die für die Entsorgung der Abfälle zuständig gewesen wären, waren vor dem Verwaltungsgericht ebenfalls gescheitert – in diesem Fall war der Enzkreis Beklagter. Ob in diesen Verfahren Berufung eingelegt wird, war zunächst nicht klar. Dem VGH lagen nach Angaben einer Sprecherin noch keine Angaben dazu vor.

Die Probleme, eine geeignete Deponie für AKW-Abfälle aus dem Rückbau zu finden, gibt es auch in anderen Bundesländern. In Hessen etwa ist ebenfalls unklar, was mit den AKW-Abfällen auf dem ehemaligen Atomkraftwerk Biblis geschehen soll. Da noch keine geeignete Deponie gefunden wurde, lagern die Abfälle derzeit auf dem AKW-Gelände.

320°/dpa/re

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