Dienstwagenregel

Tempo 80 auf Landstraßen und höchstens 110 km/h auf Autobahnen: Was vielen Autofahrern nicht gefallen wird, taucht jetzt in den Dienstwagenregeln einer Landesbehörde auf. So soll Sprit gespart werden.

NRW mahnt zu freiwilligem Tempolimit für Dienstwagen


Ungewöhnliche Energiesparmaßnahme: Das Landesamt für Finanzen in Düsseldorf hat in den internen Nutzungsbedingungen für Dienstwagen eigene Tempolimits für Landstraßen und Autobahnen festgeschrieben. Das bestätigte das übergeordnete Finanzministerium auf dpa-Anfrage.

Offiziell handele es sich um eine Empfehlung. Wörtlich lautet sie: „Bei der Nutzung von Dienst-KFZ sollten wir uns vorbildlich energiesparend verhalten und uns ein freiwilliges Tempolimit auf Autobahnen von maximal 110 km/h und auf Landstraßen von maximal 80 km/h auferlegen.“ Laut Ministerium gilt die Regelung seit November. Im vergangenen Herbst und Winter hatten zahlreiche Institutionen Maßnahmen zum Energiesparen eingeführt und oft auch beibehalten.

Tempolimits für Dienstwagen bei Landesbehörden gibt es laut einer aktuellen Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD nur noch bei Gefangenentransporten und beim nordrhein-westfälischen Immobilienbetrieb BLB. Bei Gefangenentransporten gilt laut Justizministerium für Omnibusse eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, für sonstige Wagen 100 km/h.

„Hintergrund ist vor allem die Sicherheit und das Wohlergehen der Gefangenen“, so ein Sprecher. Beim Immobilienbetrieb BLB gebe es lediglich die Empfehlung von Tempo 130 auf Autobahnen, hieß es auf Anfrage.

320°/dpa

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