Nebenhaushalte

kostenpflichtig
Erst allmählich wird klar, welche Folgen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wird. Fest steht: Das im November beschlossene Strompreispaket steht ebenso auf dem Prüfstand wie die Energiepreisbremsen. Fragen und Antworten zur aktuellen Gemengelage.

Strompreispaket und Energiepreisbremsen wackeln


Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil stehen alle Nebenhaushalte des Bundes auf dem Prüfstand. Das Finanzministerium hat deshalb vorsorglich finanzielle Zusagen für die Zukunft, sogenannte Verpflichtungsermächtigungen, gesperrt. Das bedeutet, dass die für 2023 veranschlagten Mittel zwar noch ausgegeben werden können, die Ressorts aber keine Zusagen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 mehr machen dürfen.

Die Sperre der Verpflichtungsermächtigungen ist eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch für ältere Rücklagen in anderen Sondervermögen gilt. Dass dies der Fall ist, ist unter Experten kaum umstritten. Bei einer Anhörung am Dienstag im Bundestag beschrieben Sachverständige die Auswirkungen vor allem für das Sondervermögen Energiepreisbremse. Er sei unter ähnlichen Bedingungen entstanden wie der Klima- und Transformationsfonds, über den das Verfassungsgericht geurteilt hatte.

Auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sei 2022 in der Energiekrise mit Krediten gefüttert worden, die aber nicht in diesem Jahr, sondern später verwendet würden. Das Karlsruher Gericht habe jedoch entschieden, dass der Bund die Ausnahmeregel der Schuldenbremse nicht nutzen dürfe, um Kredite auf Vorrat anzuhäufen.

Damit hat der Bund nach Auffassung der Sachverständigen und auch des Finanzministeriums im laufenden Jahr Geld ausgegeben, das ihm gar nicht zur Verfügung stand. Es fehlen also nicht nur 60 Milliarden Euro für Klimaprojekte und die Modernisierung der Wirtschaft. Der Bund muss vielmehr nachträglich eine Rechtfertigung für Milliardenkredite für die Energiepreisbremsen finden. Und es könnten sogar weitere Nebenhaushalte betroffen sein. Fragen und Antworten zur aktuellen Situation:

Welche Sondervermögen hat der Bund überhaupt?

Nach einer Aufstellung des Bundesrechnungshofes unterhält der Bund derzeit 29 Sondervermögen. Diese Nebenhaushalte sind k

320°/dpa/re

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