Pflichten für Hersteller

Weniger wegwerfen, mehr reparieren: In der EU wird ein Recht auf Reparatur eingeführt. Auf die Hersteller kommen neue Pflichten zu.

Recht auf Reparatur: EU-Rat und Parlament einigen sich


In einer politischen Einigung haben am Donnerstag das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union neue Regeln zum „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher beschlossen. Diese Einigung zielt darauf ab, den Lebenszyklus von Produkten durch erleichterte Reparaturen zu verlängern und beinhaltet mehrere Schlüsselmaßnahmen:

  • Hersteller müssen gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones reparieren. Betroffen sind Produkte, für die es auf EU-Ebene bereits Reparaturvorschriften gibt. Diese Liste kann in Zukunft durch die Ökodesign-Richtlinie erweitert werden;
  • Verbraucher müssen über die Reparaturpflicht der Hersteller informiert werden;
  • Verbraucher haben die Möglichkeit, während der Reparaturzeit ein Leihgerät zu nutzen oder sich für ein generalüberholtes Gerät zu entscheiden;
  • Es wird ein kostenloser Online-Zugang zu vorläufigen Reparaturpreisen gewährleistet;
  • Für reparierte Produkte gibt es eine zusätzliche einjährige Garantieverlängerung.

Diese Maßnahmen sollen den Reparaturmarkt beleben. Die Hersteller sind verpflichtet, Ersatzteile und Werkzeuge zu „angemessenen“ Preisen zur Verfügung zu stellen und dürfen keine Techniken verwenden, die Reparaturen erschweren. Darüber hinaus wird eine europäische Online-Plattform für Reparaturdienstleistungen eingerichtet, um den Verbrauchern den Zugang zu lokalen Werkstätten und anderen Dienstleistungen zu erleichtern.

Das Europäische Parlament hat sich außerdem darauf geeinigt, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen muss. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung erschwinglicher Reparaturen, einschließlich Reparaturgutscheinen, Informationskampagnen und Steuervergünstigungen, wie etwa ermäßigte Mehrwertsteuersätze.

Die Hersteller dürfen keine Vertragsklauseln, Hard- oder Softwaretechniken verwenden, um Reparaturen zu erschweren. Insbesondere dürfen sie die Verwendung von gebrauchten oder 3D-Ersatzteilen durch unabhängige Werkstätten nicht behindern.

Frist von zwei Jahren

„Mit der heutigen Einigung sind wir der Einführung eines Verbraucherrechts auf Reparatur näher gekommen“, sagte René Repasi, Berichterstatter des Europäischen Parlaments. „In Zukunft wird es einfacher und billiger sein, Produkte reparieren zu lassen, anstatt neue, teure Produkte zu kaufen.“

Nach der formellen Verabschiedung der Richtlinie durch Rat und Parlament und ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass durch das Recht auf Reparatur im Verlauf von 15 Jahren rund 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und 3 Millionen Tonnen Abfall eingespart werden können.

320°/re

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