Einwegkunststoffe

kostenpflichtig
Mehrere Hersteller von Kunststoffverpackungen wehren sich gegen die Kennzeichnungspflicht von Einweg-Getränkebechern. Sie haben beim EuGH Klage eingereicht. Die geplanten Kennzeichnungen seien irreführend und unnötig.

Kunststoffhersteller klagen gegen Kennzeichnungs­pflicht


Ab 3. Juli 2021 gilt sie europaweit: die Kennzeichnungspflicht für bestimmte Einwegprodukte, die teils oder ganz aus Kunststoffen bestehen. Die Kennzeichnung soll Verbraucher darauf hinweisen, dass die Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat. Die Pflicht gilt auch für Einweggetränkebecher. Sieben europäische Hersteller von Kunststoffverpackungen wehren sich nun gegen diese EU-Vorgabe für die Be

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