Abgabe auf Sand und Kies

Industrie und Gewerkschaften laufen Sturm gegen die geplante Rohstoffabgabe auf Sand und Kies in Nordrhein-Westfalen. Damit drohe eine De-Industrialisierung, warnen sie. Die Idee, mit der Abgabe das Recycling zu fördern, greife zu kurz.

Rohstoffabgabe in NRW: „Das wäre schierer Wahnsinn“


Industrieverbände und die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben am Dienstag im Düsseldorfer Landtag gegen die für Nordrhein-Westfalen geplante Rohstoffabgabe auf Sand und Kies protestiert. Die im schwarz-grünen Koalitionsvertrag festgelegte Abgabe sei ein „Sonderweg für Nordrhein-Westfalen“, sagte der Präsident des Verbandes der Bau- und Rohstoffindustrie (vero), Christian Strunk. Kein anderes Bundesland und auch nicht der Bund selbst planten eine solche Abgabe. „NRW-Unternehmen wären damit am Ende am Markt chancenlos.“

Den dringend benötigten Wohnungsbau jetzt zusätzlich zu verteuern, wäre „schierer Wahnsinn“, kritisierte Holger Vermeer vom IG BAU-Bundesvorstand. Für die NRW-Rohstoff-Industrie drohe eine De-Industrialisierung mit erheblichen Folgen.

„Recyclingprodukte steht nicht ausreichend bereit“

Die Rohstoffabgabe ist im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vorgesehen und soll mit Beginn des kommenden Jahres eingeführt werden. Die geplante Höhe wurde nach Angaben der Verbände noch nicht mitgeteilt. Zugleich wollen die Koalitionäre das Recycling am Bau fördern. Die Idee greife aber zu kurz, kritisierte Strunk. „Es werden niemals Recyclingprodukte in ausreichenden Mengen bereitstehen.“

Verteuert würden mit einer Abgabe auch Produkte für die Energiewende – zum Beispiel würden Sande für die Produktion von Windrädern und das Glas in energieeffizienten Fenstern im Preis steigen, sagte der Geschäftsführer des Verbandes Unternehmer NRW, Alexander Felsch.

Der Verband vero führt auch verfassungsrechtliche Bedenken ins Feld und stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Würzburger Rechtsprofessors Kyrill-Alexander Schwarz, das der Verband selbst beauftragt hat. Demnach wäre die Einführung einer Rohstoffabgabe voraussichtlich verfassungswidrig. „Eine Sonderabgabe soll wohl der Finanzierung allgemeiner Zwecke im Landeshaushalt dienen“ sagt vero-Präsident Strunk. „Ohne gruppennützige Verwendung bleibt diese Sonderabgabe jedoch verfassungswidrig.“

320°/dpa/re

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