Lebensmittelabfälle

kostenpflichtig
Die Verurteilung wegen Diebstahls von Lebensmitteln aus dem Container eines Supermarktes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das stellt das Bundesverfassungsgericht fest. Die Richter wiesen zwei Verfassungsbeschwerden zurück.

„Containern“ ist Diebstahl – Verfassungs-beschwerde zurückgewiesen


Die beiden Beschwerdeführerinnen sind zwei Frauen, die diverse Lebensmittel aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarktes entwendet hatten. Der Abfallcontainer befand sich zum Tatzeitpunkt in der Anlieferzone des Supermarktes und stand dort zur entgeltlichen Abholung durch den Abfallentsorger bereit. In dem Container wurden Lebensmittel entsorgt, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder die wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht mehr verkauft werden.

Die beiden Frauen wurden erwischt und mussten sich vor dem zuständigen Amtsgericht verantworten. Das Gericht verwarnte sie wegen Diebstahls und legte ihnen acht Stunden gemeinnützige Arbeit bei einer Tafel auf. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen blieb vorbehalten. Das Amtsgericht hatte dargelegt, dass der Supermarkt Eigentümer der Lebensmittel geblieben ist und die Entwendung der Lebensmittel deshalb strafbar gewesen s

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