Verpackungsregister

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat das Datenmeldetool für Hersteller und Händler von Verpackungen freigeschaltet. Das Tool ist der zweite Teil des Verpackungsregisters LUCID. Falsch- oder Nicht-Meldungen sollen somit sofort auffallen und sanktioniert werden.

„Ein neues, hohes Anforderungsniveau“


Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat das Datenmeldetool für Hersteller und Händler freigeschaltet. Damit werde nun eine einheitliche Datengrundlage für die verkauften Verpackungen und die zu verwertenden Verpackungen der Systeme geschaffen, teilt die ZSVR mit. Die Zentrale Stelle könne Daten abgleichen und damit erkennen, ob Hersteller oder Händler ihren Pflichten nachkommen. Außerdem lassen sich damit die korrekten Bezugsmengen für die Recyclingquoten errechnen.

Bislang wurden Verpackungsdaten zu verschiedenen Zwecken an verschiedenen Stellen gesammelt. Damit fehlte die Möglichkeit des Abgleichs, ein Vollzug war durch die vielen Beteiligten erschwert. Immer wieder fielen Datendifferenzen auf, deren Klärung durch die Strukturen kaum möglich war. „Die diffuse Datenlage leistete den vielen Trittbrettfahrern Vorschub, die die Intransparenz genutzt haben, um die Pflichten der Produktverantwortung zu ignorieren“, erklärt ZSVR-Vorstand Gunda Rachut.

Künftig werden Hersteller und Händler ihre Verpackungsmengen nicht mehr nur an die dualen Systeme melden, sondern immer dupliziert an die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Für das Jahr 2019 sei das mit dem neuen Datentool ab sofort möglich. Die Zentrale Stelle verspricht sich davon einiges. „Falsch- oder Nicht-Meldungen fallen sofort auf und können sanktioniert werden“, so Rachut.

Auch Prüfregister ist freigeschaltet

Zeitgleich hat die ZSVR das sogenannte Prüferregister freigeschaltet. In diesem müssen sich Sachverständige und Prüfer, wie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, registrieren, wenn sie zukünftig im Rahmen des VerpackG tätig werden wollen. Die Prüfer dürfen, in Abhängigkeit ihrer Qualifikation, die Recyclingquoten der Systeme, der Branchenlösungen sowie Vollständigkeitserklärungen der Hersteller/Händler prüfen.

„Das Prüferregister dient der Qualitätssicherung der verschiedenen Prüfungen“ erklärt Rachut. „Über Prüfleitlinien, die wir im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt erarbeiten, sorgen wir dafür, dass zukünftig sowohl Recyclingquoten, Kunststoffempfängeranlagen weltweit und auch große Verpackungshersteller gleichermaßen in einem hohen fachlichen Niveau geprüft werden. Wer Prüfleitlinien missachtet, kann aus dem Register ausgelistet werden.“ Regelmäßige Schulungen bei der ZSVR seien für die Sachverständigen, die die Recyclingquoten prüfen, verpflichtend.

„Mit dem Maßnahmenbündel der Zentralen Stelle Verpackungsregister wird die Verpackungsentsorgung auf ein neues, hohes Anforderungsniveau gehoben, gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass alle Verpflichteten transparent einbezogen werden“, ist Rachut überzeugt. Wer dies ignoriert, soll künftig sanktioniert werden. So ist bei Missachtung der Registrierungs- und Systembeteiligungspflichten ein automatisches Vertriebsverbot bis zur Letztvertreiberstufe geregelt. Darüber hinaus sind auch Bußgelder von bis zu 200.000 Euro möglich.

© 320° | 24.10.2018

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