Mengenmeldung für erstes Quartal 2015

Die finale Q1-Meldung hat den deutlichen Anstieg der gemeldeten LVP-Mengen bestätigt. Doch nach oben ist noch Luft: Ein Viertel der verpflichteten Unternehmen hat noch immer keine Mengenmeldung abgegeben.

Q1-Meldung belegt Anstieg der LVP-Mengen


Im Vergleich zur Indikativmeldung im Dezember vergangenen Jahres fiel die gemeldete LVP-Menge sogar etwas höher aus. Nach Angaben von Systembetreibern wurden für das erste Quartal 2015 rund 309.000 Tonnen gemeldet. Bei der Indikativmeldung waren es noch 281.000 Tonnen. Hochgerechnet auf das Gesamtjahr 2015 würde dies einer LVP-Menge von 1,236 Millionen Tonnen entsprechen und damit nahe an das Ziel von 1,3 Millionen Tonnen heranreichen, das einige Systembetreiber als wünschenswert ausgegeben hatten.

In einer ersten Reaktion zeigte sich der Systembetreiber DSD weitgehend zufrieden. Die gemeldeten Mengen würden auf einem deutlich höheren Niveau als im Vorjahr liegen, erklärte DSD. „Dies hatte sich in den Indikationsmeldungen bereits angedeutet und bestätigt nach Auffassung von DSD, dass zuvor im Markt erheblicher Missbrauch stattgefunden hatte.“

„Einzelne Akteure haben über Jahre hinweg Schlupflöcher in der Verpackungsverordnung ausgenutzt und damit den Markt und seine Mengen verzerrt. Nun zeigt die siebte Novelle der Verpackungsverordnung erste Wirkung“, sagt DSD-Chef Stefan Schreiter. Im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber die Eigenrücknahme von Verkaufsverpackungen am Point-of-Sale abgeschafft und die Vorgaben für sogenannte Branchenlösungen verschärft.

Wie DSD betont, liegen die heute veröffentlichten Mengenmeldungen für das erste Quartal 2015 deutlich näher an der Realität des Marktes. Doch auch diese Zahlen würden den Markt nicht vollständig abbilden. „Wir begrüßen, dass die Politik die Konsequenzen gezogen hat. Nun muss sichergestellt werden, dass die neuen Regelungen auch tatsächlich umgesetzt werden“, ergänzt Schreiter.

„Die Tatsache, dass ein Viertel der verpflichteten Unternehmen die Mengen noch nicht gemeldet hat, macht deutlich, dass es noch immer erhebliche Vollzugsdefizite gibt“, erklärt Michael Wiener, Geschäftsführender Gesellschafter und Geschäftsführer von DSD. „Eine Stärkung von Vollzug und Kontrolle ist die Voraussetzung für eine nachhaltige Stabilisierung und damit die Basis für die Weiterentwicklung des erfolgreichen Systems im Sinne einer umfassenden Kreislaufwirtschaft.“ Wichtig sei deshalb ein Wertstoffgesetz mit einer starken zentralen Stelle, die Rahmenbedingungen setzt und damit fairen Wettbewerb gewährleiste.

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