Neuregelung

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Für Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen sollen schärfere Grenzwerte gelten. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Dabei geht es unter anderem um Quecksilber, Methan und Stickstoffoxid.

Strengere Grenzwerte für Quecksilber-Emissionen


Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (2. Dezember) eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die die Grenzwerte für Quecksilberemissionen und andere Schadstoffe für Großfeuerungsanlagen verschärft. Davon betroffen sind industrielle Anlagen wie Kraftwerke, die fossile und biogene Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln. Zugleich will die Bundesregierung die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotoren-Kraftwerken senken. Gleiches gilt für den Ausstoß von Stickstoffoxid,

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