Elektroaltgeräte

Gute Ansätze, aber mehr auch nicht: Die Verbände BDE und DUH zeigen sich enttäuscht vom Referentenentwurf zur Novelle des ElektroG. Die bestehenden Probleme würden damit nicht gelöst.

Novelle des ElektroG: Verbände fordern mehr Mut


„Die jüngste Vorlage enthält einige gute Ansätze. Die viel zu niedrigen Sammelquoten von Elektroaltgeräten und die hohe Brisanz der Batteriebrände in der Entsorgungswirtschaft erfordern jedoch mehr als die minimalinvasiven Eingriffe, die das Umweltministerium für das neue ElektroG vorsieht“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen am Freitag in Berlin.

Auf Zustimmung des Verbands stößt unter anderem die Regelung, dass Elektroaltgeräte in Zukunft durch geschultes Personal des Wertstoffhofs einsortiert werden sollen. Enttäuscht zeigt sich der BDE hingegen über die geplanten Regelungen zur Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten. Diese sollen spätestens ab Mitte 2026 an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können.

„Konsequent wäre es gewesen, Einweg-E-Zigaretten komplett zu verbieten“, erklärt der Verband. Der BDE und auch der Bundesrat hatten die Bundesregierung in der Vergangenheit aufgefordert, sich für ein Verbot dieser Zigaretten einzusetzen. Auch Bundesumweltministerin Lemke hatte im vergangenen Jahr ein entsprechendes Verbot auf EU-Ebene gefordert. „Anders als Belgien, das ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab 2025 beschlossen und damit Handlungsdruck auf europäischer Ebene ausgelöst hat, scheut Deutschland jedoch unverständlicherweise den nationalen Beschluss“, so der BDE.

„Nur Trippelschritte“

Das Problem der Fehlwürfe von Lithium-Ionen-Akkus und batteriehaltigen Elektroaltgeräten in andere Abfallströme werde mit dem Referentenentwurf zur Novelle des ElektroG nicht gelöst, kritisiert der BDE. Der Verband bekräftigt seine Forderung nach Einführung eines Batteriepfandes. Dieses würde einen wirtschaftlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien und Altgeräten schaffen und dazu beitragen, die Sammelmengen von Elektroaltgeräten zu erhöhen.

Zudem müssten die Informations- und Rücknahmepflichten der Hersteller und Vertreiber für die Rücknahme von lithiumhaltigen Batterien und Altgeräten verschärft und konkretisiert werden. „Es handelt sich hier aber nur um Trippelschritte in die richtige Richtung, deren Wirksamkeit erheblich von der Kontrolle des Vollzugs abhängt. Das hat in der Vergangenheit nicht funktioniert und die zuständigen Behörden haben lückenhaft bis gar nicht kontrolliert.“

„Das Bundesumweltministerium selbst hat die Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung immer wieder in Aussicht gestellt“, so Bruckschen. „Davon ist im jetzigen Entwurf jedoch kaum etwas zu sehen.“ Der BDE fordert daher die Einrichtung eines herstellerfinanzierten Fonds, der zum einen den finanziellen Ausgleich für durch Batterien verursachte Brände sicherstellt und zum anderen zusätzliche Mittel für eine bessere Erfassung von batteriehaltigen Elektroaltgeräten gewährleistet.

„Generelle Verpflichtung für alle Händler“

Kritik kommt auch von der Deutschen Umwelthilfe. Der Entwurf sei ungeeignet, um das Problem der wachsenden Elektroschrottberge zu lösen, so die Umweltorganisation. „An den katastrophal niedrigen Sammelmengen wird sich so nichts ändern. Die Hersteller müssen endlich in die Pflicht genommen werden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Jeder einzelne Hersteller sollte die gesetzlich vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent erfüllen müssen. Bislang handelt es sich lediglich um eine Branchenquote, hinter der sich einzelne Hersteller verstecken können. Und diese wird mit aktuell nur 32 Prozent auch noch deutlich unterschritten, ohne Konsequenzen.“

Um die Sammelmengen zu erhöhen, brauche es zudem eine generelle Verpflichtung für alle Händler, beim Verkauf eines Neugerätes ein gleichartiges Altgerät zurückzunehmen. Der Entwurf sieht dies nur für Einweg-E-Zigaretten vor. Darüber hinaus fordert die DUH, dass auch Direktvertreiber aus dem Ausland Rücknahmepflichten erfüllen müssen. Sie sollten nachweisen müssen, dass sie ein Rücknahmesystem für die Sammlung der Altgeräte in Deutschland beauftragt haben. Verkaufen Händler aus dem Ausland über Online-Plattformen wie Amazon oder AliExpress, sollen diese die Rücknahme- und Informationspflichten übernehmen.

Defizite sieht die Umwelthilfe auch bei der Wiederverwendung. „Die Wiederverwendung bleibt bei der Novelle des Elektrogesetzes vollkommen auf der Strecke“, sagt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. „Dabei werden nur 1,7 Prozent der gesammelten Altgeräte für eine Wiederverwendung aufbereitet. Wir brauchen dringend eine verbindliche Quote zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, so wie in Spanien oder Belgien. Bundesweit sollten mindestens 15 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte in die Wiederverwendung gebracht werden.“

Wie der BDE fordert auch die Umwelthilfe ein Pfand auf Lithium-Ionen-Batterien, um einen Anreiz zu schaffen, diese aus den Altgeräten zu entfernen. Die Brandgefahr durch falsch entsorgte Elektrogeräte mit Lithium-Ionen-Batterien werde im Entwurf nur unzureichend angegangen, kritisiert der Verband. Zwar werde eine verbesserte Entnahme von Batterien aus Elektrogeräten vorgeschrieben – allerdings nur für Wertstoffhöfe und nicht im Handel. Elektrogeräte mit brandgefährlichen Lithium-Ionen-Batterien könnten somit auch weiterhin im Hausmüll, dem Gelben Sack oder der Umwelt landen.

320°/re

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