Diskussion um Arbeitsentwurf für Wertstoffgesetz

Ein Treffen zwischen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und dem Bundesumweltministerium hat keine Annäherung in den zentralen Streitfragen zum geplanten Wertstoffgesetz gebracht. Das BMUB hat nach wie vor rechtliche Bedenken gegenüber der kommunalen Position.

BMUB weist Forderungen der Kommunen zurück


Die Positionen der Kommunen und des Bundesumweltministeriums zum Arbeitsentwurf für das geplante Wertstoffgesetz sind unverändert. Auch das gestrige Treffen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den beiden BMUB-Vertretern Helge Wendenburg und Thomas Rummler hat in den zentralen Streitfragen offenbar zu keiner Annäherung geführt.

Die kommunalen Spitzenverbände machten deutlich, dass sie den am 21. Oktober vom BMUB vorgelegten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz ablehnen. Hauptkritikpunkt sei gewesen, dass der Entwurf keine Erfassungszuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für wertstoffhaltige Abfälle vorsieht, berichtet Norbert Portz vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Dies sei aber eine Mindestbedingung für eine gemeinwohlorientierte, bürgerfreundliche sowie ökologisch und sozial verträgliche Entsorgung.

Ein Wertstoffgesetz mit diesem Inhalt würde die zahlreichen und streitanfälligen Regelungen zur Abstimmung zwischen den Kommunen und den dualen Systemen, wie sie jetzt im Arbeitsentwurf vorgesehen sind, überflüssig machen, so Portz. Auch würde erst eine kommunale Sammlungsverantwortung eine Ausschreibung der Entsorgungsleistungen in einem transparenten und mittelstandsfreundlichen Wettbewerb gewährleisten. Dass einer Realisierung dieses Modells keine durchgreifenden finanz- und verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, habe zuletzt ein Gutachten im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums ergeben.

Demgegenüber habe BMUB-Abteilungsleiter Helge Wendenburg deutlich gemacht, dass die Vorgabe im Koalitionsvertrag ausdrücklich eine Produktverantwortung der Systembetreiber vorsehe. Ein Mandat für einen Systemwechsel mit einer Erfassungszuständigkeit für die Kommunen sei hiermit nicht vereinbar. Auch sehe dass BMUB weiter europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen das von den kommunalen Spitzenverbänden präferierte Modell.

Die kommunalen Spitzenverbände baten das BMUB, sich rechtlich zulässigen Lösungen, wonach die Produktverantwortung mit der kommunalen Sammelverantwortung kompatibel ist, nicht zu verschließen. In diesem Sinne planen die kommunalen Spitzenverbände in einem weiteren Schritt, die Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer anzuschreiben, um für ihr Modell zu werben.

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