Neues Energiewendegesetz

Frankreichs Nationalversammlung hat das Reformgesetz zur Energiewende und ökologischem Wachstum beschlossen. Das neue Gesetz sieht auch Vorgaben für Obst- und Gemüsebeutel sowie für bestimmte Verpackungstypen vor. Tüten, die teilweise oder vollständig aus oxo-fragmentierbaren Kunststoffen bestehen, stehen vor dem Aus.

Frankreich macht Bio-Beutel zur Pflicht


Frankreichs Nationalversammlung hat am vergangenen Mittwoch das Reformgesetz zur Energiewende und ökologischem Wachstum beschlossen. Teil des Gesetzes ist auch die Vorgabe, bestimmte Verpackungstypen sowie Obst- und Gemüsebeutel künftig aus biobasiertem und biologisch abbaubarem Kunststoff herzustellen. Eine Regelung, die auf breite Zustimmung beim Verband European Bioplastics (EUBP) stößt. „Wir unterstützen das starke politische Bekenntnis der französischen Regierung zu biobasierten und bioabbaubaren Kunststoffen in vollem Umfang“, sagt François de Bie, Vorstandsvorsitzender von European Bioplastics.

Das Gesetz sieht vor, den Anteil der Atomkraft am französischen Energiemix zu senken und zugleich den Anteil erneuerbarer Energien um 40 Prozent bis 2030 zu erhöhen. Außerdem sollen die Treibhausgasemissionen im gleichen Zeitraum um 30 Prozent gesenkt werden.

Darüber hinaus müssen Kunststoffbeutel für Obst und Gemüse ab dem 1. Januar 2017 aus biobasiertem, im heimischen Garten biologisch abbaubarem/kompostierbarem Kunststoff hergestellt werden. Der Mindestanteil an Biomasse werde durch eine Verordnung des französischen Staatsrates geregelt, welche zudem Grundsätze für die Verbraucherinformationen rund um Material und Beutelnutzung definieren wird, erklärt EUBP. Auch Kunststoffverpackungen von Werbe-/Postwurfsendungen müssten ab 2017 im eigenen Garten biologisch abbaubar/kompostierbar sein.

„Die neuen Bestimmungen sind ein wichtiger Schritt für die französische Biokunststoffbranche, die in den vergangenen 15 Jahren mehr als 40 Millionen Euro investiert hat. Leider wurde die Chance verpasst, die Nutzung von biobasierten und bioabbaubaren Einwegkunststofftüten an Supermarktkassen im neuen Gesetz zu verankern“, erklärt Christophe Doukhi-de Boissoudy, Präsident des französischen Biokunststoffverbandes Club Bio-plastique. Biobasierte Tüten wären ein nützliches Hilfsmittel, um Nahrungsmittel sicher nach Hause zu transportieren und später Bioabfall hygienisch und sauber zu sammeln.

Keine Tüten mehr aus oxo-fragmentierbaren Kunststoffen

In dem neuen Gesetz unterscheidet die französische Regierung zudem klar zwischen biobasierten und biologisch abbaubaren/kompostierbaren Kunststoffen und sogenannten oxofragmentierbaren Kunststoffen, erklärt EUBP. So würden kompostierbare Kunststoffe, die nach europäischen Normen zertifiziert sind, eine getrennte Bioabfallsammlung und Gartenkompostierung unterstützen. Zudem würden sie helfen, andere Entsorgungsströme wie beispielweise mechanische Recyclingströme sauber zu halten.

Oxo-fragmentierbare Kunststoffe hingegen seien haltbare Kunststoffe auf Erdölbasis, die mithilfe von künstlichen Zusatzstoffen in Mikropartikel fragmentieren. Sie erfüllten die Anforderungen der europäischen Kompostierungsnorm nicht und könnten Recyclingströme potenziell stören. Von daher sei die Entscheidung der französische Regierung zu begrüßen, die Produktion, den Vertrieb und Verkauf sowie die Bereitstellung und Nutzung von Verpackungen oder Tüten, die teilweise oder vollständig aus oxo-fragmentierbaren Kunststoffen bestehen, zu verbieten.

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