LAGA-Entscheidung

Seit Jahren sorgen Gewerbeverpackungen für Schuldzuweisungen unter den Dualen Systemen. Nun hat die LAGA klargestellt: Wer diese Verpackungen nicht lizenziert, muss nachweisen, dass die Menge auch tatsächlich im Gewerbe anfällt und dort entsorgt wird.

LAGA legt Nachweispflicht für Gewerbe-Verpackungen fest


Gewerbeverpackungen – also Verkaufsverpackungen, die nicht beim privaten Endverbraucher anfallen – sorgen seit Jahren für Streit unter den Dualen Systemen. Da sie nicht lizenziert werden müssen und trotzdem häufig in den gelben Säcken und Tonnen auftauchen, hat der Ausschuss für Produktverantwortung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) nun eine Art Machtwort gesprochen: Künftig muss ein Erstinverkehrbringer von Gewerbeverpackungen nachweisen, dass diese auch tatsächlich an der gewerblichen Stelle anfallen und dort auch entsorgt werden.

In ihrer Mitteilung geht die LAGA noch einen Schritt weiter und betont, dass allgemeine oder pauschale Studien, Sortieranalysen oder Gutachten nicht mehr akzeptiert werden können. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten, weil der Inverkehrbringer in den Vollständigkeitserklärungen zwar eine bestimmte Menge an Gewerbeverpackungen angegeben hatte, tatsächlich aber dann mehr Verpackungen in der Haushaltssammlung anfielen. Nach Einschreiten der Behörden kam es teilweise sogar zu erzwungenen Nachlizenzierungen.

Mit der Klarstellung der LAGA soll nun die Umdefinierung von Verpackungsarten verhindert und für eindeutige und nachprüfbare Mengenangaben gesorgt werden. Der Systembetreiber BellandVision rät daher den Inverkehrbringern zu überprüfen, ob die Lizenzmengenbestätigungen der Dienstleistern den Vorgaben der LAGA entsprechen. Gegebenenfalls sollen Korrekturen vorgenommen werden, um die Vollständigkeitserklärung 2016 korrekt abgeben zu können.

© 320°/ek | 23.01.2017

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