Dämmstoffe

Das Umweltministerium in Mainz hat die bestehenden Regelungen zur Styropor-Entsorgung in einem Erlass verdeutlicht. Demnach müssen HBCD-haltige Dämmplatten nicht an der Baustelle getrennt werden. Eine gesonderte Regelung gibt es auch für Bauabfälle mit geringem HBCD-Gehalt.

HBCD-Entsorgung: Erlass in Rheinland-Pfalz


Die Änderung der deutschen Abfallverzeichnisverordnung zum 1. Oktoberr 2016 hat bundesweit zu Diskussionen mit Industrie, Entsorgern und Handwerksbetrieben geführt. Durch die Änderung hat der Gesetzgeber alte, mit dem Flammschutzmittel HBCD belastete Dämmstoffplatten aus Polystyrol als gefährlichen Abfall klassifiziert. In manchen Bundesländern sind die Entsorgungswege damit nicht mehr eindeutig geregelt.

„Das gilt aber nicht für Rheinland-Pfalz“, betont Umweltstaatssekretär Thomas Griese. „In Rheinland-Pfalz hat sich der Abfallentsorgungsweg von Styropor durch die neue Rechtslage nicht verändert. Für die HBCD-haltigen Materialien stehen wie bisher die meisten Müllverbrennungsanlagen zur Verfügung, weil sie – mit Ausnahme der Anlage in Pirmasens – bereits über eine entsprechende Zulassung verfügen. Außerdem können Bauabfälle mit geringen Mengen an HBCD-haltigen Dämmmaterialien als nicht gefährlicher Abfall in allen Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden“, so Griese.

Anteil von 25 Prozent

Zur Klarstellung hat das Umweltministerium mit einem Erlass „Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe aus Polystyrol“ die Abfallbehörden nochmals informiert. „Die berichteten Entsorgungsprobleme insbesondere für Handwerksbetriebe, dass Abfallwirtschaftsbetriebe oder private Entsorgungsunternehmen die Annahme verweigerten, haben nichts mit der aktuellen Änderung der rechtlichen Grundlage zu tun. Wir möchten den Handwerksbetrieben und Privatleuten Sicherheit geben, dass ihre styroporhaltigen Abfälle weiterhin entsorgt werden können“, erläutert Griese.

Der Erlass verdeutlicht, dass HBCD-haltige Dämmplatten nicht an der Baustelle getrennt werden müssen, da die Entsorgung in jedem Fall über thermische Verwertung erfolgen wird. Bauabfälle mit weniger als 0,5 Kubikmeter pro Tonne oder rund 25 Volumenprozent HBCD-haltigem Dämmmaterial können wie bisher als nicht gefährlicher Abfall in allen Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden.

Heutige Dämmstoffplatten aus Polystyrol oder Polyurethan enthalten laut Herstellern keine HBCD-haltigen Flammschutzmittel mehr. „Um die Energiewende weiter voranzutreiben, ist das Dämmen von Gebäuden ein ganz entscheidender Aspekt zur Energieeinsparung. Noch besser als das Dämmen mit Stoffen auf Rohölbasis, ist der Einsatz von nachwachsenden Dämmstoffen. Das ist umweltfreundlich und in der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus weniger kostenintensiv“, resümiert Griese.

Auf der Website des Umweltministeriums sind der Erlass „Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe aus Polystyrol“ sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema abrufbar.

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