Styropor-Entsorgung

Sachsen und das Saarland wollen nicht lockerlassen. Sie kündigen eine Bundesratsinitiative an, um die Einstufung von Dämmstoffen als „gefährlicher Abfall“ wieder rückgängig zu machen. Sie sehen dabei eine Reihe von Bundesländern an ihrer Seite.

HBCD-haltige Abfälle: Länder kündigen Bundesrats-Initiative an


Bei der Umweltministerkonferenz (UMK) vergangene Woche sind die beiden Bundesländer mit ihrem Antrag, HBCD-haltige Abfälle wieder als ungefährlichen Abfall einzustufen, an der erforderlichen Einstimmigkeit der UMK-Beschlüsse gescheitert. Ad acta legen wollen sie ihre Forderung dennoch nicht. Schon im Vorfeld hatte Saarlands Umweltminister Reinhold Jost (SPD) eine Bundesratsinitiative angekündigt. „Den Bund wissen wir bei diesem Vorhaben an unserer Seite“, so Minister Jost. „Erste Signale der Unterstützung habe ich bereits aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Berlin erhalten.“

Jost fordert, die Entsorgungsregelung für HBCD-haltige Dämmstoffe in der seit 30. September gültigen Abfallverzeichnisverordnung wieder zu kippen. Die pauschale Einstufung dieser styroporhaltigen Abfälle als gefährlich sei unverhältnismäßig, weil sie unkalkulierbare Auswirkungen auf eingeführte Entsorgungswege und damit insbesondere auf die Sicherheit der Entsorgung für die abfallerzeugenden Unternehmen habe.

Demgegenüber weist Niedersachsens Landesumweltminister Stefan Wenzel (Grüne) eine erneute Gesetzesänderung als „nicht sinnvoll” zurück. Schließlich sei der Stoff bereits seit 2008 im Rahmen der REACH Verordnung als persistent, bioakkumulativ und toxisch eingestuft worden. Seit 2013 fällt Hexabromcyclododecan (HBCD) unter das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention). Die Einordnung als „gefährlicher Abfall” in der Abfallverzeichnis-Verordnung sei daher eine logische Konsequenz.

Auch Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) lehnt eine Korrektur der Abfallverzeichnis-Verordnung ab. Das Bundesumweltministerium hingegen hat für den Fall einer Mehrheit im Bundesrat eine schnelle Befassung auch im Bundeskabinett zugesagt. Eine Änderung und eine nachhaltige Lösung der entstandenen Entsorgungsprobleme wären somit noch in diesem Jahr möglich.

Für eine Mehrheit im Bundesrat benötigt die Initiative eines Bundeslands mindestens 35 der 69 Stimmen der Bundesländer. Die Länder Saarland, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Berlin kämen zusammen auf 26 Stimmen.


Bundesrat Aktualisierung HH

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