Regelung für Restmüll

Im Saarland sollen künftig alle Kommunen verpflichtet werden, ihren Bio- und Restmüll an den Entsorgungsverband Saar EVS abzugeben. Gegner des Vorhabens werfen der Landesregierung vor, lediglich die Müllverbrennungsanlagen auslasten zu wollen. Sie wollen den Kommunen auch weiterhin das Vorsortieren des Restmülls erlauben.

Kritik an geplantem EVS-Gesetz


Die geplante Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) stößt bei Wirtschaft und Umweltverbänden auf Kritik. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle saarländischen Kommunen den unsortierten Restmüll an den EVS andienen zu müssen – unabhängig davon, ob die Kommunen Mitglied im EVS oder aus dem Verband ausgetreten sind.

Die Landtagsfraktionen von CDU und SPD begründen den Vorstoß damit, dass bei der Einführung des EVSG erstmals die Möglichkeit für Kommunen geschaffen wurde, aus dem EVS auszutreten. Damit sollte der Wettbewerb zwischen den Kommunen gefördert werden. Davon unberührt blieb jedoch der Grundsatz, dass der EVS verpflichtet ist, im Saarland die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür muss der Verband nicht nur die notwendigen Anlagen zur Verfügung stellen, sondern auch auf dem neuesten Stand der Technik halten.

Nach Auffassung der CDU- und SPD-Fraktionen ist dies nur möglich, wenn es für die thermischen Verwertungsanlagen stabile Abfallströme gibt. „Daher ist es erforderlich, das EVSG mit der Maßgabe zu novellieren, dass die Kommunen dem EVS den gesamten in ihrem Gebiet anfallenden unsortierten Restmüll und Bioabfall anzudienen haben“, heißt es im Gesetzentwurf.

Auslastung der Verbrennungsanlagen

Bei der Anhörung in der Sitzung des Umweltausschusses am Donnerstag vergangener Woche regte sich jedoch Widerstand. Aus Sicht der Grünen-Fraktion hätten diejenigen Kommunen wirtschaftliche Nachteile, die aus dem EVS ausgetreten sind, da für sie keine Müllverwertung mehr möglich wäre. „Gehen den Kommunen dadurch Einnahmen verloren, könnte sich dies auch erheblich negativ auf die Gebührenstruktur auswirken“, kritisiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler.

Auch die große Mehrheit der angehörten Verbände und Kammern, darunter der BUND und Nabu sowie die IHK und HWK, hätten den Gesetzentwurf deutlich kritisiert. „Unserer Auffassung nach ist für den EVS hier alleine das Wirtschaftlichkeitsprinzip handlungsleitend, wonach eine vollkommene Auslastung der Verbrennungsanlagen angestrebt werden soll“, erklärt Kessler. „Das würde für die Verbrennungsanlage in Velsen ein Müllaufkommen von 250.000 Tonnen jährlich bedeuten. Aspekte wie Mülltrennung und -verwertung kommen bei einer solchen Betrachtungsweise jedoch viel zu kurz.“

Insofern folge der Gesetzentwurf auch nicht dem Nachhaltigkeitsprinzip und der Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, wie Kessler betont. „Wir fordern daher von der Landesregierung, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und den Kommunen auch weiterhin das Vorsortieren des Restmülls zu erlauben. Verwertung muss Vorrang vor Verbrennung haben.“

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