Verwertung von Elektroaltgeräten

Die Deutsche Umwelthilfe plädiert für konkretere Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Nachbesserungsbedarf gibt es aus Sicht des Umweltverbands unter anderem bei der Rücknahmepflicht des Handels. Aber auch die Regeln zur Behandlung von alten Kühlgeräten reichen der DUH nicht aus.

LAGA-Mitteilung 31 A: DUH fordert Nachbesserungen


Anfang September hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Stellung bezogen zum Entwurf der LAGA-Mitteilung 31 A „Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“. Wie es darin heißt, werde der Entwurf in weiten Teilen begrüßt. Gleichzeitig bedürfe es jedoch einer weitergehenden Konkretisierung.

Im Detail sieht der Verband bei der Rücknahmepflicht des Handels sowie bei der Behandlung von alten Kühlgeräten Nachbesserungsbedarf. Kleinere Ergänzungen empfiehlt der Umweltverband auch bezüglich der Erfassung.

Eine Sammelstelle je PLZ-Gebiet

Die Novelle der LAGA-Mitteilung 31 A konkretisiert und erläutert, wie das Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erreicht werden soll. Demnach sind ab 2019 mindestens 65 Prozent des anfallenden Elektroschrotts zu erfassen. Derzeit liegt die Sammelquote bei 40 Prozent. Darüber hinaus soll das Papier einen bundesweit einheitlichen Vollzug bei Verstößen sicherstellen.

Laut ElektroG sind Vertreiber zur Rücknahme verpflichtet, die eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte haben. Geht es nach dem Willen der DUH, sollten zu dieser Fläche alle Flächen gehören, „die für den Kunden zugänglich und geeignet sind, Verkaufsabschlüsse zu fördern“, wie es in der Stellungnahme des Verbands heißt. Im Klartext hieße das: Auch Eingangsbereiche, Standflächen für Einrichtungsgegenstände, Auslage- und Ausstellungsflächen, Gänge, Kassenzonen und Freiverkaufsflächen müssten künftig mit in die Verkaufsfläche einberechnet werden.

Erwirbt ein Kunde ein Gerät online, müssen per Gesetz Rücknahmestellen in „zumutbarer Entfernung zum Endnutzer“ zur Verfügung stehen. Online-Händler und stationärer Handel können hierbei kooperieren. Den unkonkreten Ausdruck will die DUH auf „mindestens eine Sammelstelle pro Postleitzahlgebiet“ präzisieren. Diese sollten auch geeignet sein, bestimmte Batterien und Akkumulatoren aus online-georderten Produkten sowie Energiesparlampen entgegenzunehmen. Derlei Abfälle seien „von den Rücksendemöglichkeiten auszuschließen.“

ADR-konformer Sammelcontainer gefordert

Hinsichtlich der Erfassung und Abholung fordert der Verband nicht nur abgedeckte Behältnisse. Vielmehr sollten ADR-konforme Behältnisse eingesetzt werden. Diese werden üblicherweise bei Gefahrguttransporten verwendet. Die gemeinsame Stelle (Stiftung ear) soll dafür sorgen, „dass zeitnah ein ADR-konformes und abdeckbares Behältnis gestellt wird“, heißt es dazu in der Stellungnahme.

In der Konsequenz könnten die örE das Aufstellen von nicht ADR-konformen oder nicht abdeckbaren Behältnissen ablehnen. Für Flachbildschirme schlägt die DUH darüber hinaus eine getrennte Erfassung von Röhrenbildschirmen vor. Im Entwurf Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall ist dies lediglich eine Empfehlung.

Um die Anforderungen an die Verwertung von Kühlgeräten klarzustellen, ergänzen die Umweltschützer zu guter Letzt die LAGA Mitteilung 31 A mit einem Hinweis auf den Stand der Technik. Aus ihrer Sicht sollten die Geräte nach der Europäischen Norm EN 50574 mit ihrer Technischen Spezifikation CLC/TS 50574-2 behandelt werden.

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