Novelle des ElektroG

Mit Änderungsanträgen im Umweltausschuss des Bundesrats wollte das Umweltministerium in Baden-Württemberg erreichen, dass der Handel zurückgenommene Altgeräte den öffentlich-rechtlichen Entsorgern überlassen muss. Doch dieser und ein weiterer Vorschlag wurden bei der Beratung zur Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes abgelehnt.

Umweltausschuss lehnt Baden-Württembergs Vorstoß ab


Insgesamt drei Änderungsanträge hatte das Umweltministerium in Baden-Württemberg dem Umweltausschuss des Bundesrats für die Sitzung am heutigen Mittwochnachmittag (22. April) vorgelegt. An der Sitzung zur Novelle des ElektroG waren außerdem Vertreter der Ausschüsse Arbeit und Soziales, Finanzen, Inneres und Wirtschaft beteiligt.

Zwei der drei Änderungswünsche bezogen sich auf die Rücknahmepflicht des Handels. Im ersten Antrag wurde gefordert, dass Händler die zurückgenommenen Geräte zwingend einem öffentlich-rechtlichen Entsorger (öRE) überlassen. Im derzeitigen Entwurf kann der Handel wählen, ob er den E-Schrott an den Hersteller zurückgibt, dem öRE überlässt oder selbst behandelt oder entsorgt. Gemäß der Forderungen aus Baden-Württemberg sollte im neuen Gesetz stehen: „Die Vertreiber haben die von ihnen zurückgenommenen Altgeräte oder deren Bauteile den jeweils örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern unentgeltlich zu übergeben.“ Damit sollte eine Zersplitterung der Entsorgungswege verhindert werden. Der Vorstoß wurde abgelehnt.

Ebenso eine Absage erteilten die Politiker dem zweiten Antrag des Landesumweltministeriums. Darin wurde gefordert, dass die Rücknahmepflicht des Handels nur dann gelten soll, wenn der öRE kein „wirksames Sammelsystem“ gewährleistet. Dabei müsse das System von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Was als „wirksam“ gelten soll, wollte Baden-Württemberg in einem ergänzenden Absatz in das ElektroG einfügen: „ Die Wirksamkeit bemisst sich insbesondere an der Anzahl der vorhandenen Sammelstellen einschließlich der nach den Absätzen 1 und 2 Verpflichteten, der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, der Sammelmenge oder der Siedlungsstruktur des jeweiligen Gebietes.“

Mit einem dritten Änderungswunsch hatte das Landesministerium Erfolg: Er betrifft die Pflichten, die Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten gegenüber dem Endverbraucher haben. Hier möchte das Ministerium, dass die Hersteller und Vertreiber auch per Gesetz darauf hinweisen müssen, dass der Nutzer seine personenbezogenen Daten in Altgeräten eigenverantwortlich zu löschen hat. Bisher soll diese Pflicht lediglich den örE auferlegt werden. Nach dem positiven Votum im Umweltausschuss wird der Vorschlag nun im Bundesratsplenum am 8. Mai zur Abstimmung stehen.

© 320°/ek | 23.04.2015

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