Umweltministerkonferenz

An der Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährlicher Abfall wird sich vorerst nichts ändern. Bei der Umweltministerkonferenz war die Entsorgungsproblematik für HBCD-haltige Abfälle zwar eines der Hauptthemen. Doch der Antrag Sachsens und des Saarlands, die Einstufung wieder rückgängig zu machen, fand nicht die nötige Einstimmigkeit der Landesumweltminister.

Umweltminister halten an HBCD-Regelung fest


HBCD-haltige Abfälle (Styropor/Polystyrol) werden auch weiterhin als gefährlicher Abfall gelten. Das ist eines der Ergebnisse der Umweltministerkonferenz in Berlin. Der Antrag des Freistaates Sachsen und des Saarlandes, die Einstufung als gefährlicher Abfall rückgängig zu machen, hatte nur bei einigen Ländern Unterstützung gefunden. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips der Umweltministerkonferenz kam somit kein Beschluss zustande.

„Einige Länder verweisen darauf, dass sie mit entsprechenden Erlassen Abhilfe geschaffen haben. Allerdings sind dies meist Übergangslösungen mit Ausnahmegenehmigungen, die in vielen Fällen auch noch befristet sind“, erklärte Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt. Er bedauerte, dass die Alleingänge der Länder zu einem Flickenteppich führten. Daher strebe Sachsen weiter eine bundeseinheitliche Lösung an.

„Mondpreise“ für die Entsorgung

Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel wies nach Abschluss der Konferenz darauf hin, dass mittlerweile allein in Norddeutschland eine Reihe von Betrieben HBCD-haltige Styropor-Abfälle annehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuführten. Hierzu würden auch drei große Abfallverbrennungsanlagen in Niedersachsen gehören. Auch in anderen Bundesländern habe sich die Lage entspannt.

Niedersachsen sei im intensiven Dialog mit Anlagenbetreibern und habe unbürokratische Lösungswege aufgezeigt. „Eine erneute Gesetzesänderung ist daher nicht sinnvoll“, sagte Wenzel. Schließlich sei der Stoff bereits seit 2008 im Rahmen der REACH Verordnung als persistent, bioakkumulativ und toxisch eingestuft worden. Seit 2013 fällt Hexabromcyclododecan (HBCD) unter das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention). Die Einordnung als „gefährlicher Abfall“ in der Abfallverzeichnisverordnung sei daher eine logische Konsequenz.

„Wer sich jetzt überrascht zeigt, hat seine Hausaufgaben nicht gemacht“, sagte Wenzel. Es sei in keiner Weise zu akzeptieren, dass einige Entsorger von ihren Kunden „Mondpreise“ für die Entsorgung verlangen, die nicht gerechtfertigt werden können. Diese „Abzocke“ sei auch die Quittung für die Privatisierung von Entsorgungsangeboten.

„Wir werden alle Beteiligten bestmöglich beraten und Missbrauch auch öffentlich benennen“, betonte der Umweltminister. Unter den Bundesländern werde sich Niedersachsen für einen intensiven Austausch über Best-practice-Beispiele einsetzen, damit in allen Bundesländern konstruktive Lösungen umgesetzt werden können.

Der Bund hatte im Vorfeld der Umweltministerkonferenz für den Fall einer Mehrheit im Bundesrat eine schnelle Befassung auch im Bundeskabinett zugesagt. Eine Änderung und eine nachhaltige Lösung der entstandenen Entsorgungsprobleme wären somit noch in diesem Jahr möglich.

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