Beschluss des OVG

Im Rechtsstreit zwischen der Genehmigungsbehörde SGD Nord und Eu-Rec haben die beiden Geschäftsführer des Kunststoffrecyclers eine weitere Niederlage erlitten. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier zur Betriebsuntersagung. Die Geschäftsführer hätten wiederholt ihre Pflichten missachtet.

Weitere Schlappe für Geschäftsführer von Eu-Rec


Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Rechtmäßigkeit der Betriebsuntersagung gegen die Geschäftsführer der Eu-Rec GmbH bestätigt. Damit hat das Gericht auch die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier vom 2. August bestätigt.

Gegenstand des im Eilverfahren geführten Rechtsstreits war die Untersagungsverfügung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) vom 30. Mai dieses Jahres. Die Behörde hatte den beiden Geschäftsführern der Eu-Rec GmbH den weiteren Betreib der Anlage wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Gegen den Bescheid hatten die beiden Geschäftsführer Einspruch eingelegt, der vom Verwaltungsgericht Trier Anfang August aber abgewiesen wurde. Daraufhin legten die Geschäftsführer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) ein.

Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Gericht führt zur Begründung aus, dass die Anlagenbetreiberin die Pflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt in der Vergangenheit wiederholt missachtet habe. Zugleich habe die Behörde durch umfangreiche Überwachungsmaßnahmen und Anordnungen immer wieder versucht, die beim Betrieb der Anlage festgestellten Defizite abzustellen.

Im Hinblick auf die vorangegangenen Bemühungen der SGD Nord sei die ausgesprochene Untersagungsverfügung auch nicht unverhältnismäßig, erklärte das OVG. Aktuell wird der Betrieb der Anlage von einem Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Umwelttechnik wahrgenommen, der als Stellvertreter der Geschäftsführer bestellt wurde.

Inhaber wollen Firma verkaufen

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen SGD Nord und Eu-Rec waren anhaltende Geruchsbelästigungen aus der Behandlungsanlage des Kunststoffrecyclers. Darüber hatten sich die Anwohner des benachbarten Stadtteils Trier-Pfalzel immer wieder beklagt. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord reagierte darauf im März 2016 und ordnete die unverzügliche Instandsetzung der Filteranlage an.

Als die Anordnung nicht die gewünschte Wirkung zeigte, untersagte die SGD Nord Ende Mai den weiteren Betrieb wegen Unzuverlässigkeit. Mit Bescheid vom 20. Juni ließ die Behörde inzwischen die Wiederaufnahme des Betriebs zu.

Inzwischen haben die Inhaber, das Ehepaar Willi und Simone Streit, aber genug. Sie wollen die Firma mit 30 Mitarbeitern verkaufen. An wen, ist noch offen.

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