Interview zur GRS-Ausschreibung

Die Ausschreibung für die Sammlung von Altbatterien ist in vollem Gange. Aber dieses Mal ist einiges anders. Tobias Schulze Wettendorf von der Stiftung GRS Batterien spricht über die Modalitäten und darüber, warum Anpassungen notwendig wurden.

„Wir wollen regional tätige Unternehmen ansprechen“


Herr Schulze Wettendorf, eine der Veränderungen betrifft die Art der Sammlung. Was genau wird neu eingeführt?

Im GRS Batterien Sicherheitsstandard unterscheiden wir seit diesem Jahr bei der Rücknahme nach drei Batterietypen: Der herkömmlichen Gerätebatterie, der Hochenergiebatterie und der beschädigten Hochenergiebatterie über 500 Gramm. Diese Typen unterliegen unterschiedlichen Verpackungs- und Transportvorschriften.

Muss ein Bewerber inzwischen in der Lage sein, alle drei Batterietypen zu sammeln?

Nein. Es ist keine zwingende Voraussetzung, dass nur der für uns logistisch tätig werden kann, der das gesamte Spektrum abdeckt. Gerade die Anforderungen an den Transport von beschädigten Lithiumbatterien sind sehr hoch und unterscheiden sich von denen, die für den Transport von herkömmlichen und verbrauchten Hochenergiebatterien gelten. Aus diesem Grund umfasst die Ausschreibung getrennte Lose für diese Dienstleistungen.

Der GRS-Sicherheitsstandard wurde ja bereits eingeführt. Wie werden derzeit große, beschädigte Lithiumbatterien transportiert?

Zurzeit werden die Transporte von zwei Unternehmen durchgeführt, die speziell für diese Tätigkeit geschult wurden. Mit der aktuellen Ausschreibung würden wir gerne weitere Partner dazu gewinnen.

Welche Mengen beschädigter Lithiumbatterien werden derzeit gesammelt?

Die Mengen sind momentan noch eher gering. Vielleicht zur Einordnung: Von den ca. 14.800 Tonnen Gerätebatteriegemisch, die wir jährlich zurücknehmen, sind aktuell 2,8 Prozent Lithium-Batterien. Und davon wiederum ist nur ein kleiner Teil sowohl schwerer als 500 g als auch beschädigt.

Sie haben von 16 Sammelgebieten – damals waren es die Bundesländer – auf 37 Gebiete umgestellt. Wieso?

Wir wollen weiteren Unternehmen die Möglichkeit geben, Dienstleistungen im Rahmen der Altbatterierücknahme zu erbringen. Es gibt häufig regionale Logistikspezialisten, die in einer Region ein engmaschiges Netzwerk betreiben, aber kein ganzes Bundesland abdecken können. Mit der Verkleinerung der Gebiete möchten wir verstärkt regional tätige Unternehmen ansprechen.

Die vergangene Ausschreibung lief nur über einen Zeitraum von drei Jahren. Warum haben Sie sich diesmal für eine Periode von fünf Jahren entscheiden?

Es geht uns vor allem darum, die Planungssicherheit für unsere Dienstleister zu erhöhen. Aus diesem Grund haben wir im letzten Jahr die Ausschreibung der Sortier- und Verwertungsleistungen für den Zeitraum von fünf Jahren, ebenfalls von 2015 – 2019, ausgeschrieben und damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Wie viele Bewerbungen sind inzwischen eingegangen?

Bislang haben sich rund 50 Unternehmen registriert und somit die Absicht bekundet, an der Ausschreibung teilzunehmen.

Sind Sie mit den 50 Registrierungen zufrieden?

Das ist definitiv ein gutes Ergebnis. Wir gehen davon aus, dass wir mit den bereits registrierten Unternehmen eine Flächendeckung erreichen. Eine genaue Analyse der Registrierungen hat bislang nicht stattgefunden und wäre auch verfrüht, da wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wissen können, für welche Lose die Dienstleister ihre Gebote abgeben werden. Aber wir können sagen, dass die derzeitigen Losnehmer sich auch bei der aktuellen Ausschreibung wieder registriert haben.

Wie lange können sich die Unternehmen noch registrieren?

Am 16. Juni endet die Angebotsfrist. Kommende Woche veröffentlichen wir zunächst, die detaillierten Losbeschreibungen und Gebietssteckbriefe, sodass die Bewerber eine Kalkulationsgrundlage haben. Es ist im Prinzip möglich, sich noch bis zum 15. Juni zu registrieren und dann innerhalb von 24 Stunden ein Angebot online hochzuladen. Wir freuen uns – wie gesagt – über jeden, der noch teilnimmt.

In einem Nebensatz heißt es auf der Plattform, dass es vor dem Hintergrund des neuen Elektro- und Elektronikgesetzes wünschenswert wäre, wenn der Logistiker auch festverbaute Batterien in Geräten mitnehmen könnte. Müssen dann die Verträge erweitert werden?

Nein. Da die Vergütung der Transporte nach Gewicht erfolgt, muss in diesem Zusammenhang nichts angepasst werden.

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