Landkreis widerspricht Bürgerinitiative

Es gibt keinen Beschluss, das Müllkraftwerk in Weißenhorn im Jahr 2021 stillzulegen, betont der Landkreis Neu-Ulm. Er stellt damit Aussagen einer Bürgerinitiative richtig.

Keine Entscheidung über Stilllegung der MVA Weißenhorn


Die Behauptung der „Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung“ (BI), es gebe eine Zusage, das Müllkraftwerk in Weißenhorn im Jahr 2021 stillzulegen, ist falsch. Dazu gebe es weder einen Beschluss der zuständigen Gremien des Landkreises noch eine Vorgabe der Regierung von Schwaben als Genehmigungsbehörde. Das stellt das Landratsamt Neu-Ulm gemeinsam mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises in einer Presseerklärung richtig.

Wie es weiter heißt, habe der Kreistag am 30. April 1999 beschlossen, dass die MVA Weißenhorn solange betrieben werden soll, wie der Weiterbetrieb wirtschaftlich vorteilhafter ist als die Stilllegung. Das Jahr 2021 sei insofern ein bedeutendes Jahr für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises AWB, als dann die steuerlichen und zuschussrechtlichen Bindungsfristen und Abschreibungszeiträume für den 1991 aufgenommenen Betrieb des Müllkraftwerks ablaufen. „Konkret formuliert, müsste der AWB Steuern nach- und Zuschüsse anteilig zurückzahlen, wenn man das MKW vor 2021 abschalten würde“, schreibt der Landkreis.

Die 30 Jahre von 1991 bis 2021 seien also nicht die Höchstlaufzeit der Anlage, sondern deren Mindestlaufzeit, betont der Kreis. Eine Höchstlaufzeit sei nirgends festgeschrieben, auch nicht im Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben. Allein der Kreistag des Landkreises Neu-Ulm Ob entscheide darüber, ob das MKW stillgelegt wird. Eine solche Entscheidung sei bislang nicht getroffen worden. Nun werde sich der Umwelt- und Werkausschuss am 31. März mit den wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten eines Weiterbetriebs befassen. Am 11. April wird das Thema im Kreistag behandelt.

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