Getrennterfassung von Bioabfällen

Rund 60 Landkreise werden bis 1. Januar 2015 keine Biotonne haben. Das ist nach Paragraf 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zulässig. Allerdings nur dann, wenn es technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Doch den Biotonnen-Verweigerern dürfte es schwerfallen, mit dieser Argumentation durchzukommen.

Verweigerer haben schlechte Karten


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bvse

Das Bundesumweltministerium (BMUB) lässt den Landkreisen wenig Hoffnung, die Einführung der Biotonne umgehen zu können. Das machte Claus-Gerhard Bergs, Referatsleiter für Siedlungsabfälle im BMUB auf dem bvse-Branchenforum für biogene Abfälle in Mainz deutlich. Hintergrund ist Paragraf 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, der die bundesweite Getrennterfassung von Bioabfällen ab 1. Januar 2015 vorschreibt. Eine Ausnahme gestattet die Regelung nur dann, wenn die Getrennterfassung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Im Jahr 2010 gab es 76 Landkreise, die noch keine Biotonne eingeführt haben. 39 Landkreise hatten einen eingeschränkten Zugang. 10 Landkreise hätten inzwischen angekündigt, bis 2015 die Biotonne einzuführen, erläuterte Bergs. Zugleich hätten 2 Landkreise im Jahr 2011 die Biotonne abgeschafft. Damit zeichne sich ab, dass zum Stichtag 1. Januar 2015 zwischen 57 und 69 Landkreise keine Biotonne anbieten werden.

Dass die Verweigerer damit durchkommen werden, glaubt Bergs nicht. Die Getrennterfassung sei technisch möglich, betonte er. Das hätten alle anderen Landkreise bereits bewiesen. Wirtschaftlich zumutbar sei die Einführung der Biotonne ebenfalls. Das gelte auch dann, wenn die Getrennterfassung zu höheren Kosten führen würde. Gerichte hätten in der Vergangenheit auch Kostensteigerungen im Umfang von 30 bis 50 Prozent als wirtschaftlich zumutbar anerkannt.

Außerdem habe das BMUB prüfen lassen, ob eine Konkretisierung des Paragrafen 11 notwendig sei. Die Prüfung habe ergeben, dass die Regelung bereits „sehr verbindlich“ und „sehr eindeutig“ sei. Deshalb habe das BMUB auch davon abgesehen, die Regelung in Paragraf 11 zu ergänzen.

Bioabfall-Erfassung ließe sich verdoppeln

In Deutschland werden bislang zwischen 8 und 9 Millionen Tonnen Bioabfälle getrennt erfasst. Glaubt man Fachleuten, dann könnten noch weitere 4 bis 6 Millionen Tonnen abgeschöpft werden, vielleicht sogar bis zu 8 Millionen Tonnen. Umgerechnet auf jeden Bundesbürger bedeutet das, dass sich das Pro-Kopf-Aufkommen von aktuell rund 100 Kilogramm verdoppeln ließe.

Die erfassten Bioabfälle setzen sich bislang aus knapp 4 Millionen Tonnen aus privaten Haushalten zusammen. Rund 4,15 Millionen Tonnen stammen von Grünabfällen aus Gärten und Parks. Knapp 470.000 Tonnen bestehen aus Speiseabfällen aus Kantinen und Restaurants, weitere 34.000 Tonnen sind Marktabfälle. Die Frage, was mit den Bioabfällen im Idealfall gemacht werden soll, ist aus Sicht des BMUB klar. Bergs verwies auf den ökobilanziellen Vergleich verschiedener Restabfall- und Bioabfallbehandlungsverfahren. Demnach schneidet die Vergärung von Bioabfällen mit Nutzung der festen und flüssigen Gärrückstände am besten ab. Aber auch die Kompostierung stelle eine akzeptable Lösung dar, sagte Bergs. Letztlich ersetze die Ökobilanz nicht die Einzelfallbetrachtung vor Ort.
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