Eigenrücknahme wird gestrichen

Das Bundeskabinett hat heute die 7. Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen. Damit sollen Schlupflöcher in der bestehenden Verordnung geschlossen werden, um das Erfassungssystem zu stabilisieren.

Kabinett beschließt 7. Novelle der VerpackV


Die auf den Weg gebrachten Änderungen in der 7. Novelle seien dringend erforderlich, um das bestehende System dauerhaft zu sichern, teilt das Bundesumweltministerium mit. Einige duale Systeme würden „Schlupflöcher“ in der bestehenden Verordnung nutzen, um Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht zu entziehen und damit Kosten zu sparen.

Der Wettbewerb zwischen den dualen Systemen sei teilweise durch Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung verzerrt, so das Ministerium. Mit der 7. Novelle ist nun vorgesehen, die Eigenrücknahme zu streichen. Hersteller und Vertreiber hätten somit keine Möglichkeit mehr, die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte zurückzuverlangen, soweit sie Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten einer Verwertung zugeführt haben.

Außerdem sollen die formalen Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht werden. Nach der neuen Regelung können Unternehmen weiterhin ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten, den Haushalten gleichgestellten Anfallstellen (z. B. Kantinen, Hotels, Freizeitparks, Kinos usw.) einrichten. Dazu müssen jedoch zuvor die eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen. Zudem sind die dorthin gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungsmengen genau zu dokumentieren, um auch an dieser Stelle Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen. Sie soll bereits im Sommer verkündet werden.

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