Entsorgung

Die Entsorgung von Hausmüll im hessischen Landkreis Wetterau wird sich aller Voraussicht nach erheblich verteuern. Auch die Gebühren für Sperrmüll und Bioabfall sollen angehoben werden. Das liegt vor allem an zwei Faktoren.

Wetteraukreis: Abfallgebühren sollen kräftig steigen


Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises will die Gebühren für die Entsorgung von Abfällen anheben. Wie eine Empfehlung des Kreisausschusses vorsieht, sollen die Gebühren für eine Reihe von Fraktionen zum Teil kräftig erhöht werden.

Folgt der Kreistag dieser Empfehlung, dann erhöhen sich zum 1. Januar 2018 die Gebühren für die Entsorgung von Hausmüll um über 100 Euro. Bislang beträgt die Hausmüllgebühr 168 Euro je Tonne, künftig würde die Gebühr dann 269 Euro betragen. Den gleichen Preis will der Kreis künftig für die Sperrmüllentsorgung aufrufen. Für angelieferten Sperrmüll soll die Gebühr um 60 Euro auf 180 Euro je Tonne steigen.

Auch die Entsorgung von Bioabfällen wird voraussichtlich teurer: Die Tonne Biomüll soll dann 109 statt 65 Euro kosten. Im Vergleich dazu fällt die geplante Preissteigerung für Bauschutt  moderat aus. Hier ist eine Preiserhöhung um 10 Euro auf 60 Euro je Tonne vorgesehen. Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle hingegen würden sogar 10 Euro billiger.

Gebührenrücklage ist aufgebraucht

Der Kreis rechtfertigt die geplante Gebührenerhöhung mit höheren Kosten. „Hintergrund für die gestiegenen Kosten sind die knapper gewordenen Entsorgungsmöglichkeiten“,  erklärt Abfallwirtschaftsdezernent Karl Peter Schäfer. So seien mittlerweile die Verbrennungskapazitäten knapp geworden, weil mit der positiven Wirtschaftsentwicklung auch die Abfallmengen gestiegen seien.

Hinzu komme, dass im Landkreis vertragsgemäß jährlich rund zwei Millionen Tonnen importierte Abfälle aus England zu entsorgen seien. Die dadurch entstehende hohe Auslastung der Anlagen verursache höhere Preise.

„Ein weiterer Grund für die jetzt notwendige Gebührenanpassung ist die planmäßige Auflösung der Gebührenrücklage, die vor vier Jahren noch bei 7,2 Millionen Euro lag“, führt Schäfer weiter aus. Mit der damals erfolgten Gebührensenkung habe es gegolten, dieser gesetzlich vorliegenden Verpflichtung zur Auflösung der Rücklage planmäßig und betriebsverträglich zu senken. „Durch die gestiegenen Kosten ist die Rücklage allerdings schneller abgeschmolzen als ursprünglich geplant.“

Ohne die geplante Gebührenerhöhung würde eine Deckungslücke von rund 3,4 Millionen Euro entstehen, betont der Abfallwirtschaftbetrieb. Für die privaten Haushalte soll die teilweise drastische Gebührenanpassung allerdings nur geringe Auswirkungen haben, verspricht der Abfallwirtschaftsbetrieb. Die Mehrbelastung soll sich pro Einwohner auf etwa einen Euro pro Monat belaufen.

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