Ersatzbaustoffverordnung

Gefährdet die Ersatzbaustoffverordnung den Einsatz von Stahlwerksschlacken im Straßenbau? Durchaus möglich, meinen Wissenschaftler des Cutec-Instituts. Doch die niedersächsische Landesregierung widerspricht. Für solche Szenarien gebe es keine Grundlage.

Stahlwerksschlacken: Niedersachsen widerspricht Cutec-Gutachtern


Die Landesregierung in Niedersachsen hält Bedenken, dass die Ersatzbaustoffverordnung den Einsatz von Stahlwerksschlacken im Straßenbau gefährdet, für unbegründet. Das geht aus ihrer Antwort auf eine mündliche Anfrage zweier Landtagsabgeordneter hervor. Sie widerspricht damit dem Ergebnis einer Cutec-Studie vom Februar.

Die Cutec-Gutachter hatten in der Studie „Bewertung der Substitution von industriellen Nebenprodukten der Stahlerzeugung durch Primärrohstoffe im Einsatz im Straßen- und Wegebau“ die Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoff-Verordnung untersucht. In einem sogenannten „Moderate-Case-Szenario“ kamen sie zum Ergebnis, dass künftig rund zwei Millionen Tonnen Schlacke jährlich deponiert werden müssten, sofern die Ersatzbaustoffverordnung wie geplant umgesetzt wird. Dies betreffe die Schlackenklassen HOS-2 (Hochofenschacke), SWS-2, SWS-3 (Stahlwerksschlacken), EDS-2 sowie EDS-3 (Edelstahlschlacken).

Im „Worst-Case-Szenario“ könnten die Stahlwerksschlacken als Straßenbaumaterialien sogar gänzlich verboten werden, erklärten die Wissenschaftler. In der Folge müssten rund fünf Millionen Tonnen Schlacke abgelagert werden.

„Die Annahme eines Worst Case ist nicht begründbar und fachlich nicht nachvollziehbar“, betont hingegen die Landesregierung in einer aktuellen Antwort auf eine mündliche Anfrage. Auch für die Annahme im Moderate Case gebe es keine belastbare Grundlage, da in der Ersatzbaustoffverordnung für diese Materialklassen kein Verwertungsverbot ausgesprochen wird. Vielmehr würden Anforderungen festgelegt, unter denen Schlacken dieser Materialklassen verwertet werden können.

Darüber hinaus bemängelt die Landesregierung, dass die Cutec-Gutachter ihre Studie erstellt haben, ohne die Vorgaben des europäischen und des nationalen Rechts in vollem Umfang beachtet und reflektiert zu haben. Zusammen mit den fachlich unbegründbaren gewählten Fallgestaltungen bilde „diese Studie keine sachgerechte Grundlage für eine inhaltliche Diskussion über die in der Ersatzbaustoffverordnung festgelegten Anforderungen“.

In ihrer Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten macht die Landesregierung daher nochmals deutlich: „Die Landesregierung kann nicht erkennen, dass die Bundesregierung das Ziel verfolgt oder mit der Ersatzbaustoffverordnung die Voraussetzungen dafür schaffen möchte, dass Eisenhüttenschlacken oder andere Schlacken aus der Metallerzeugung zukünftig nicht mehr im Straßenbau verwendet werden dürfen.“ Diese Materialien seien aufgrund der Abfallhierarchie vorrangig zu verwerten, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Nach der Statistik des Vereins FEhS – Institut für Baustoff-Forschung fielen 2015 rund 5,4 Millionen Tonnen Stahlwerksschlacke an. Davon wurden 2,85 Millionen Tonnen als Baustoffe (Straßenbau, Erdbau, Wasserbau etc.) verwertet. Deponiert wurden 0,71 Millionen Tonnen. Wie die Landesregierung schreibt, wird aktuell massenmäßig weniger Stahlwerkschlacken im Bereich des Straßenbaus eingesetzt. Grund sei eine Verlagerung vom Neubau zum Straßenunterhalt.

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