Gesetzgebung abgeschlossen

kostenpflichtig
In der EU gelten neue Regeln für den Umgang mit Einweg-Plastik. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Ein Überblick über die neuen Vorgaben.

EU-Richtlinie zu Einweg-Plastik ist verabschiedet


Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat am Dienstag (21. Mai) die Einweg-Plastik-Richtlinie verabschiedet. Die Zustimmung der Mitgliedstaaten war der letzte Schritt im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Die Richtlinie umfasst unter anderem ein Vermarktungsverbot für bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte, die die Meere belasten. Damit will die Europäische Union den Eintrag von Abfällen in die Weltmeere deutlich verringern. Darüber hinaus legt die Richtlinie Mindestmengen für den Einsatz vo
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