EAG-Rücknahme

kostenpflichtig
Händler müssen für Elektroschrott eigene Rücknahmemöglichkeit schaffen, sofern sie gemäß ElektroG dazu verpflichtet sind. Das gilt auch für Online-Händler, wie das Landgericht Duisburg klarstellte. Im konkreten Fall ging es um kaputte Energiesparlampen.

„Ein weiteres Beispiel für Behördenversagen“


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Duisburg eine Entscheidung zur Rückgabe von Elektroaltgeräten durchgesetzt. Demnach muss der Online-Händler NeS GmbH (Netto-Online.de) ausgediente Altlampen zurücknehmen. Dies ist das erste Urteil seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) am 24. Juli 2016, das die Pflicht des Handels zur Rücknahme von Elektroschrott auch für Online-Händler bestätigt. Im vorliegenden Fall nutzte Netto-Online einen Service
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