Batterierücknahme

kostenpflichtig
Nun ist es so weit: Das Batterierücknahmesystem GRS beantragt die Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem. Damit zieht die Stiftung die Konsequenzen aus den hohen Kostenbelastungen. GRS bezeichnet die Maßnahme als Übergangslösung.

GRS zieht die Reißleine


Was sich in den vergangenen Monaten angedeutet hatte, wird nun Wirklichkeit: In einem Schreiben teilt die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) ihren Kunden mit, dass sie eine Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem (hRS) im Sinne des Paragrafen 7 BattG beantragen wird. Der Status von GRS als gemeinsames Rücknahmesystem werde damit temporär ausgesetzt.

GRS reagiert mit diesem Schritt auf die hohen Kostenbelastungen, die die Stiftung in der Vergangenheit

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