Urteil

kostenpflichtig
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Eine Behörde darf eine bestehende gewerbliche Altpapiersammlung nicht mit dem Ziel untersagen, dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Altpapiersammlung zu übertragen.

Behörde darf bestehende Altpapiersammlung nicht untersagen


Wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilt, ist die Abfallbehörde nicht berechtigt, eine bestehende gewerbliche Altpapiersammlung zu untersagen, wenn die Untersagung das Ziel verfolgt, die von privaten Unternehmen gesammelten Altpapiermengen auf den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu übertragen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht nicht vor, den Wettbewerb im Markt durch einen Wettbewerb um einen Markt im Sinne eines „Systemwechsels“ zu ersetzen, betont das Gericht (Az. BVe
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