Kabinettsbeschluss

kostenpflichtig
Voraussichtlich zu Beginn des Jahres wird der neue Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft in Kraft treten. Der Mindestlohn für den Zeitraum bis 2022 ist gestaffelt. Und er gilt auch für Betriebe, die nicht tariflich gebunden sind.

Mindestlohn für Abfallwirtschaft ist beschlossene Sache


Wie der Entsorgerverband BDE als Arbeitgeberverband mitteilt, hat das Bundeskabinett die Mindestlohnverordnung für die Abfallwirtschaft am Mittwoch (18. Dezember) gebilligt. Die Verordnung werde voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten und ist bis 30. September 2022 befristet.

Die Tarifpartner – der BDE sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi – hatten sich bereits Mitte dieses Jahres auf folgende Minde

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