Rücknahme von E-Schrott

kostenpflichtig
Zwei Gerichtsurteile verpflichten die Online-Händler Saturn und Cyberport zur Rücknahme ausgedienter Energiesparlampen. Die Gerichte stellen dabei nochmal klar, wie die Rücknahme ausgestaltet sein muss.

Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Saturn Online und Cyberport


Tests der Deutschen Umwelthilfe zeigen immer wieder, dass es noch Probleme bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten im Onlinehandel, aber auch in stationären Baumarktfilialen, Kaufhäusern und Elektromärkten gibt. Das belegen auch zwei Fälle, die die Umwelthilfe zu einer Klage vor Gericht veranlasst hatten. Dabei handelt es sich das Rücknahmeangebot ausgedienter Elektrogeräte durch den Online-Händlers Cyberport. Nach Darstellung der Umwelthilfe wurden Verbraucher auf die Rückgabe i
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