Lebensmittelabfälle

kostenpflichtig
Die Verurteilung wegen Diebstahls von Lebensmitteln aus dem Container eines Supermarktes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das stellt das Bundesverfassungsgericht fest. Die Richter wiesen zwei Verfassungsbeschwerden zurück.

„Containern“ ist Diebstahl – Verfassungs-beschwerde zurückgewiesen


Die beiden Beschwerdeführerinnen sind zwei Frauen, die diverse Lebensmittel aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarktes entwendet hatten. Der Abfallcontainer befand sich zum Tatzeitpunkt in der Anlieferzone des Supermarktes und stand dort zur entgeltlichen Abholung durch den Abfallentsorger bereit. In dem Container wurden Lebensmittel entsorgt, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder die wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht mehr verkauft werden. Die be
Mehr zum Thema
Referentenentwurf: EBV soll einfacher werden
Vapes zurück in den Handel: München macht den Test
Rezyklat im Auto: TecPart warnt vor Engpass
Plastikabgabe: Industrie fürchtet Importwelle
Fünf Jahre Plastikverbot, viele Lücken