Gesetzgebung

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Die Preise für CO2-Zertifikate werden ab 2021 kommen – so viel steht fest. Betreiber von Müllverbrennungsanlagen bleiben aber vorerst außen vor. Das hat der Bundestag beschlossen.

Emissionshandel: MVA-Betreiber können aufatmen – vorerst


Betreiber von Müllverbrennungsanlagen können vorerst aufatmen: Für CO2-Emissionen, die die Anlagen verursachen, werden zunächst keine Preise fällig. Das hat der Bundestag am heutigen Donnerstag (8. Oktober) im Zuge der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) mehrheitlich beschlossen. Bei seinem Votum ist der Bundestag vollumfänglich der Empfehlung des Umweltausschusses gefolgt, die unter anderem vorsieht, Brennstoffe aus der Abfallbehandlung zunächst nicht in die CO2
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