Baustoff-Recycling

kostenpflichtig
Ab 2024 dürfen in Österreich bestimmte Bauabfälle nicht mehr deponiert werden. Das regelt die neue Deponieverordnung, die aktuell veröffentlicht wurde. Eine längere Übergangsfrist gibt es für Gipsabfälle und künstliche Mineralfasern.

Österreich läutet Deponierungsverbot für bestimmte Bauabfälle ein


Wie der österreichische Baustoff-Recycling-Verband (BRV) mitteilt, wurde die Novelle der Deponieverordnung am 1. April 2021 veröffentlicht. Demnach dürfen Abfälle, die sich für Recycling und andere Formen der Verwertung eignen, künftig nicht mehr auf Deponien zur Ablagerung angenommen werden. Betroffen sind davon auch einige Baustoffabfälle. So dürfen ab Januar 2024 kein Straßenaufbruch, technisches Schüttmaterial, Betonabbruch, Gleisschotter, Asphalt und Einkehrsplitt abgelagert
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