Anwaltsempfehlung

kostenpflichtig
Erneut hat ein Obergericht den Betrieb einer Entsorgungsanlage in einem Gewerbegebiet untersagt. Eine solche Anlage sei im Gewerbebetrieb nur in Ausnahmefällen zulässig. Darauf sollte man sich aber besser nicht verlassen, meint die Rechtsanwaltskanzlei Pauly.

Entsorgungsanlagen besser im Industriegebiet ansiedeln


Im konkreten Fall ging es um die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen in einem Gewerbegebiet, berichtet die Kanzlei Pauly. Die Abfallbehandlung sollte unter anderem mit einer mobilen Brech- und Siebanlage erfolgen, wenngleich die Anlage nicht im Freien, sondern in einer Halle betrieben werden sollte. Die Kapazität der Brecheranlage belief sich auf 25.000 Tonnen pro Jahr, die Siebanlage war auf jährlich
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