Mehrwegpflicht

Mehrwegvarianten im Straßenverkauf, eine erweiterte Pfandpflicht und ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff für PET-Flaschen: Der Bundestag hat am Donnerstag die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Bundestag beschließt Änderung des Verpackungsgesetzes


Restaurants, Imbisse und Cafés müssen ihren Kunden beim Straßenverkauf künftig neben Einwegverpackungen auch alternativ eine Mehrwegvariante anbieten. Eine entsprechende Änderung des Verpackungsgesetzes, die ab dem Jahr 2023 gelten wird, hat der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen. Ausnahmen gelten allerdings für kleinere Gastronomiebetriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben.

Gleichzeitig erweiterten die Abgeordneten die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen. Bislang gibt es noch immer Getränke – etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure – auf deren Verpackung kein Pfand erhoben wird. Derartige Ausnahmeregelungen fallen ab dem Jahr 2022 weg; nur bei Milch und Milcherzeugnissen gibt es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2024.

Darüber hinaus wird für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff eingeführt. Das heißt, dass ab 2025 in einer Getränkeplastikflasche mindestens 25 Prozent Altplastik verarbeitet sein müssen. Ab dem 1. Januar 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 Prozent und gilt dann für alle Einwegkunststoffflaschen.

„Verpackungsflut wirksam eindämmen“

Mit der Gesetzesänderung setzt die Bundesregierung die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in nationales Recht um. „Mit mehr Mehrwegverpackungen werden wir die Verpackungsflut vor allem im To-go-Bereich wirksam eindämmen“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Umweltschützern gehen die Neuregelungen allerdings nicht weit genug. In der Kritik stehen vor allem die Ausnahmen von der Mehrwegpflicht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband befürchtet dagegen eine finanzielle Mehrbelastung, der Handelsverband HDE fordert zumindest längere Übergangsfristen.

Aus Sicht des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) setzt das Gesetz wichtige Impulse für einen nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsabfällen. Gerade die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe seien die Leidtragenden des To-go-Booms, so der VKU. Die Entfernung der Abfälle aus dem öffentlichen Raum koste rund 700 Millionen Euro pro Jahr.

Nach dem Beschluss des Bundestages muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch den Bundesrat passieren. Die meisten Vorschriften könnten bereits am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

 

© 320°/dpa | 07.05.2021

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