Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sollen künftig nur noch Gesetze und Verordnungen erlassen werden, die auch nachhaltig sind. Dafür wird es einen „Nachhaltigkeitscheck“ geben. Als Leitbild dienen acht übergeordnete Ziele.

Nachhaltigkeitscheck für Gesetze und Verordnungen


Die Landesregierung von Schleswig-Holstein will ihre Vorhaben künftig systematisch auf Nachhaltigkeit überprüfen. Das hat das Kabinett am gestrigen Dienstag beschlossen. Damit wird jede Aktivität, die die Regierung plant, einem Nachhaltigkeitscheck unterzogen und gegebenenfalls nachjustiert.

„Der Check stellt einen wichtigen Baustein dar, um die Reduktionspotenziale bei den Treibhausgasen sichtbar zu machen und dies künftig bei der Erarbeitung von Vorlagen in der Landesverwaltung stärker zu berücksichtigen“, heißt es zur Begründung. Konkret sollen künftig alle Gesetze, Verordnungen und Förderungen die Nachhaltigkeitsprüfung durchlaufen. Der Check erfolgt dabei mittels eines speziell entwickelten Web-Tools.

„Eine automatisch erzeugte, standardisierte Gesamtbewertung ermöglicht eine aussagekräftige Einschätzung des Vorhabens hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit sowie eine Vergleichbarkeit mit anderen Vorhaben“, erklärt das Umweltministerium. Die Bewertung werde dann in Kabinettsvorlagen, Förderrichtlinien sowie Gesetzesbegründungen berücksichtigt.

Acht Ziele plus Klima-Check

Wie die Prüfung im Detail vonstattengeht, wurde noch nicht veröffentlicht. Ein Sprecher des Umweltministeriums verweist auf eine Mitteilung des Ministeriums, in der erklärt wird, dass die Vorhaben unter anderem auf Basis der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN) geprüft werden. Aus diesen 17 UN-Zielen – darunter ‚kein Hunger‘ und ‚nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen‘ – wurden acht übergeordnete Ziele für Schleswig-Holstein abgeleitet:

  • Gute Regierung und gesellschaftliche Teilhabe
  • Gesundes Leben
  • Bildung
  • Soziale Gerechtigkeit
  • Straßen, Busse und Bahnen, Gebäude und Klimaschutz
  • Nachhaltiges Wirtschaften und Abfallvermeidung
  • Natürliche Lebensgrundlagen erhalten sowie
  • Verantwortung für andere Länder und Menschen aus anderen Ländern.

Der Nachhaltigkeitscheck beinhaltet künftig sowohl diese acht übergeordneten Ziele als auch den Klimacheck, den der Landtag bereits vor geraumer Zeit beschlossen hat. „Weist das zu prüfende Vorhaben Auswirkungen auf ein Handlungsfeld auf, werden diese mithilfe spezifischer Prüffragen detailliert erfasst“, heißt es vonseiten des Umweltministeriums.

Das ressortübergreifende Instrument sei bereits erprobt worden und erlaube eine „zuverlässige Einordnung der Auswirkungen politischer Vorhaben“, sagt Dirk Schrödter, Chef der Kieler Staatskanzlei. Eine Evaluation des Nachhaltigkeitschecks ist erstmalig für das Jahr 2023 vorgesehen.

320°/ek

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