Sonderabgabe

Die Industrie attackiert die geplante Sonderabgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte. Die Abgabe komme zur Unzeit und auch die geplante Umsetzung des Gesetzes sei fragwürdig. Unterdessen hat das Kabinett die Sonderabgabe am Mittwoch beschlossen.

Wirtschaft kritisiert geplanten Einwegkunststoff-Fonds


Mehrere Industrieverbände kritisieren die geplante Einführung einer Sonderabgabe auf bestimmte Einwegplastikprodukte scharf. Der Vorschlag, die Hersteller künftig zur Kasse zu bitten, komme „zur Unzeit“, heißt es in einer Mitteilung von sieben Verbänden, darunter der Handelsverband Deutschland (HDE), der Markenverband und die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen.

Nach den Plänen der Bundesregierung, die an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen wurden, sollen Hersteller von Einwegplastik-Produkten, wie etwa Zigarettenkippen oder Getränkebecher, künftig in einen staatlichen Fonds einzahlen und sich so an den Kosten für die Beseitigung der entsprechenden Abfälle in Parks und Straßen beteiligen. „Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern“, erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss. „Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.“

Die Wirtschaft sei derzeit „vollständig damit ausgelastet“, den Betrieb trotz stark steigender Energiepreise aufrechtzuerhalten, erklären die Verbände. Das Vorhaben der Regierung, einen solchen Fonds einzurichten, widerspreche auch dem zugesagten „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise.

39 Planstellen im Umweltbundesamt?

Die sieben Verbände plädieren des Weiteren dafür, dass die betroffenen Branchen die Kostenfrage unter sich regeln. Das habe den Vorteil, dass die Unternehmen erheblich weniger belastet würden, „weil die Umsetzung – wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch – in die Hände der betroffenen Wirtschaftsbranchen gelegt wird“, sagt Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverbands Deutschland (HDE). Anders als bei der geplanten Sonderabgabe seien im privatwirtschaftlichen Modell keine 39 Planstellen im Umweltbundesamt erforderlich und es müssten keine Doppelstrukturen geschaffen werden, weil die Registrierung zum Großteil auf die bereits vorhandenen Daten der Zentralen Stelle Verpackungsregister aufbauen könnte.

Wenig Verständnis haben die Wirtschaftsvertreter auch dafür, dass Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zentrale Rollen bei der Umsetzung des Gesetzes spielen wollen. „Die EU-Regeln sehen vor, dass die umzulegenden Kosten ‚zwischen den betroffenen Akteuren‘ festgelegt werden, also zwischen Wirtschaft und Kommunen“, erklärt Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen. „Nach dem aktuellen Vorschlag sollen die Kosten dagegen allein vom Umweltministerium festgelegt werden. Und das UBA soll festlegen können, wer wofür zahlen soll. Das hat nichts mehr mit dem Prinzip der Herstellerverantwortung zu tun“, kritisiert Engelmann.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Einweg-Kunststoff-Kommission halten die Verbände für zu schwach, um die Stimme der Wirtschaft wirksam zu vertreten. „Laut Kabinettsbeschluss soll die Kommission lediglich eine beratende Funktion bei der Festsetzung der Abgabensätze haben. Das ist eindeutig zu wenig. Eine 1:1-Umsetzung erfordert eine Kommission mit echten Entscheidungsbefugnissen“, fordert Andreas Gayk, Geschäftsführer des Markenverbands. Auch um die geplante Besetzung der Kommission gibt es Streit. „Umwelt- und Verbraucherverbände sind keine ‚betroffenen Akteure‘ entsprechend den EU-Vorgaben. Stimmberechtigte Mitglieder der Kommission dürfen daher nur Vertreter der betroffenen Wirtschaft und Kommunen in paritätischer Besetzung sein. Nur so kann ein hohes Maß an Akzeptanz bei den Betroffenen geschaffen werden“, so Gayk.

Höhe der Abgabe ist noch offen

Derzeit ist noch unklar, wie hoch die Sonderabgabe ausfallen wird. Die konkrete Höhe der Sätze sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen sind laut Umweltministerium derzeit noch in Arbeit. Fest steht bislang nur, dass die Hersteller die Abgabe erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten haben, und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Nach den ersten Ergebnissen eines Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Aus Sicht der Hersteller sollte die Ermittlung der umzulegenden Kosten allein auf Basis des Gewichts erfolgen. Vorschlägen, zusätzlich auch die Stückzahl und das Volumen mitzuberücksichtigen, erteilen Sie eine Absage. „Der Kostenanteil muss in einem konkreten Verhältnis zu den Abfallmengen stehen, daher halten wir Beträge, die über den gewichtsmäßigen Anteil von 175 Millionen Euro pro Jahr hinausgehen, für nicht gerechtfertigt“, sagt Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) dagegen begrüßt den Fonds als „wichtigen Meilenstein“. Die Stadtreinigung habe zunehmend damit zu kämpfen, dass gebrauchte Produkte einfach weggeworfen würden, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Ohne die Beteiligung der Hersteller müssten die Bürgerinnen und Bürger allein für die Entsorgung aufkommen – ob durch höhere Abgaben oder Zuschüsse aus ihren Steuermitteln.“ Es sei nur gerecht, dass nun auch die Unternehmen ihren Teil übernehmen sollen.

Hintergrund des geplanten Einwegkunststoff-Fonds ist die EU-Einwegkunststoffrichtlinie, nach der eine erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt werden soll. Die Produzenten von Einwegkunststoffen sollen also bestimmte Kosten für Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden. Auch die Sensibilisierungskosten der Bevölkerung sollen die Hersteller übernehmen. Zu den Einwegkunststoffen zählen etwa To-go-Lebensmittelbehältnisse, Tüten- und Folienverpackungen, Getränkebecher- und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilterprodukte.

Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und anschließend den Bundesrat passieren. Die zugehörige Rechtsverordnung, die unter anderem die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im Umweltministerium vorbereitet.

320°/dpa/re

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