Gelbe Tonnen

Der Entsorgungsbetrieb in Landau will Gelbe Säcke durch Tonnen ersetzen, die Dualen Systeme sind dagegen. Wer ist im Recht? Der EWL, entscheidet das Verwaltungsgericht Neustadt. Das Urteil lässt sich angeblich auch auf andere Entsorgungsträger übertragen.

EWL in Landau setzt sich gegen Duale Systeme durch


Die beiden EWL-Verantwortlichen sind von der Gelben Tonne überzeugt. „Die Sortierung in Tonnen verbessert die Mülltrennung und ebnet den Weg für eine effizientere Recyclingquote“, meint Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs (EWL) in Landau. Gelbe Säcke dagegen häuften sich auf Sammelplätzen, hingen an Zäunen oder wehten in unwegsamem Gelände. Zudem würden Tiere die dünne Folie aufreißen und den Müll in der Gegend verteilen.

Auch Lukas Hartmann, Verwaltungsratsvorsitzender des EWL und Beigeordneter der Stadt Landau, hält die Gelben Tonnen für überlegen: „Zwar gilt: Je weniger Plastikabfall anfällt, desto besser. Wenn er allerdings in Tonnen gesammelt wird, senkt das den Einsatz von Einwegplastik in Form der Gelben Säcke.“ Die Gelben Tonnen, so Hartmann, seien ein Gewinn für das Stadtbild und komfortabler für die Bürger Landaus.

Bereits im Frühjahr 2020 hatte die Stadt Landau ein mehrstufiges Verfahren zur Einführung der Gelben Tonne beschlossen. Über 7.000 Abfalltonnen haben seitdem die Gelben Säcke ersetzt. 6.000 weitere sollen laut Schätzungen des EWL folgen. Doch die beiden zuständigen Dualen Systeme Zentek und Landbell beklagten den Beschuss und zogen vor das Verwaltungsgericht Neustadt. Zentek ist stellvertretend für die Dualen Systeme Verhandlungsführer in Landau und verantwortet auch die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufspackungen in Landau. Die Systembetreiber argumentierten, dass die Tonnen aus Platzgründen nicht flächendeckend gestellt werden könnten.

GGSC: Urteil ist übertragbar

Das Gericht musste nun klären, inwieweit der EWL auch die Art und Größe der Sammelbehälter vorschreiben kann. „Laut Verpackungsgesetz können wir das sehr wohl gegenüber den Dualen Systemen festlegen“, meint Eck. Er vermutet einen anderen Grund hinter der Klage der Dualen Systeme. „Die Tonnenleerung ist für die Unternehmen schlicht teurer als das Sacksystem. Die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger überwiegen aus unserer Sicht. Deshalb fordern wir auch die Einführung.“

Das Verwaltungsgericht Neustadt gab dem EWL recht. Demnach müssen sich die Dualen Systeme an die Verfügung des EWL halten, wonach auch in weiteren Stadtteilen Landaus die Sammlung von Kunststoffen und Leichtverpackungen künftig über die Gelbe Tonne erfolgen soll. Ausgenommen bleibt hiervon der innere Altstadtring.

Wann genau die Gelben Tonnen nun tatsächlich aufgestellt werden können, ist allerdings noch offen und abhängig vom weiteren Rechtsweg. „Wir gehen davon aus, dass die Dualen Systeme das Verfahren in die nächste Instanz weitertragen“, sagt Eck. „Das zeigt der Blick in andere Städte wie etwa Mainz, wo ähnliche Fragestellungen vor Gericht geklärt werden.“

Nach Einschätzung der Kanzlei GGSC, die den EWL vor Gericht vertritt, lässt sich der Landauer Fall auch auf andere Entsorgungsträger übertragen. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt stärkt die Position der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger“, sagt GGSC-Rechtsanwalt Linus Viezens. „Es ist erfreulich, dass nun auch durch eine Hauptsacheentscheidung geklärt ist, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Umstellung von Sack auf Tonne per Rahmenvorgabe von den Systemen fordern und dabei einen Sammelrhythmus vorgeben kann.“

320°/re

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