Finanzanlagen

Als erstes Bundesland verabschiedet Baden-Württemberg ein Gesetz zu Investitionen in nachhaltige Finanzanlagen. Das wird sich vor allem auf Unternehmensanleihen auswirken. Unterdessen hat sich auch die EU auf ein neues Label für „grüne“ Anleihen geeinigt.

Baden-Württemberg investiert nur noch nachhaltig


Das Land Baden-Württemberg wird nur noch in nachhaltige Finanzanlagen investieren. Das hat der baden-württembergische Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungskoalition beschlossen. Damit sind nur noch Investments in Aktien oder Anleihen von Unternehmen zulässig, die das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens verfolgen.

Nach Angaben des Finanzministeriums ist Baden-Württemberg damit das erste Land, das Nachhaltigkeit als weiteres Grundprinzip bei Anlageentscheidungen umfassend gesetzlich etabliert. Die bisherigen Kriterien waren Sicherheit, Rendite und Liquidität.

„Vielleicht holen wir nicht mehr die größtmögliche Rendite, aber zumindest eine, die unseren Werten, die unseren Ansprüchen genügt“, sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) im Plenum. Zugespitzt müsse sonst die Frage beantwortet werden, ob man Geld verdienen wolle mit Menschenrechtsverletzungen, Umweltverschmutzung und der Ausbeutung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Vor allem Energiesektor betroffen

Das Gesetz wirkt sich auf Finanzanlagen in Höhe von 17 Milliarden Euro aus. Den größten Teil der Summe machen Versorgungsfonds und Versorgungsrücklagen des Landes in Gesamthöhe von 10 Milliarden Euro aus. Das sind Mittel, die dem Land helfen sollen, die Pensionskosten von Beamten auch langfristig zu stemmen.

Auswirkungen hat die Entscheidung des Landes vor allem auf Investments im Energiesektor: Künftig kommen Unternehmen, die Atomenergie produzieren, für Anlagen nicht in Frage. Aber auch andere fossile Energieträger wie Kohle sollen ausgenommen sein. Von der Anlageentscheidung betroffen sind außerdem die grüne Gentechnik, die Tabakindustrie sowie die Rüstungsindustrie, sofern sie biologische oder chemische Waffen, Anti-Personen-Minen oder Streumunition produzieren.


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Für die Herausgeber von Anleihen selbst soll es künftig einfacher werden nachzuweisen, dass sie grüne und klimafreundliche Projekte finanzieren. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am späten Dienstagabend auf ein neues EU-Label für „Europäische Grüne Anleihen“ gebe, das Anlegern künftig bei ihren Investitionsentscheidungen helfen soll.

Die neue Verordnung legt nach Angaben des EU-Parlaments einheitliche Anforderungen an die Herausgeber für die Verwendung des neuen Labels fest. Diese beziehen sich auf die EU-Taxonomie, die bereits Bereiche listet, in die Bürger und Unternehmen Geld investieren können, um den Klimawandel zu bekämpfen. Zudem wird ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer der grünen Bonds aufgesetzt.

Für Bereiche, die bislang nicht in der Taxonomie geregelt werden, ist zunächst ein bestimmtes Maß an Flexibilität vorgesehen. Die Einigung muss nun noch formell vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Sie soll ein Jahr nach Inkrafttreten wirksam werden.

320°/dpa/re

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