Herstellerverantwortung

EU-Staaten und Parlament haben sich auf neue Vorschriften für die kommunale Abwasserreinigung geeinigt. Dazu zählen Vorgaben für die Behandlung von Abwässern – und auch eine Herstellerverantwortung für Pharma- und Kosmetikunternehmen.

Pharma- und Kosmetikindustrie muss künftig für die Abwasserreinigung zahlen


Pharma- und Kosmetikunternehmen müssen sich künftig an der Abwasserreinigung beteiligen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich am Montag auf die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Humanarzneimittel und Kosmetika. Damit sollen die Kosten für eine zusätzliche Behandlung (Quartärbehandlung) zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus kommunalem Abwasser gedeckt werden.

Die Vereinbarung sieht vor, dass mindestens 80 Prozent der Kosten von den Herstellern getragen werden, ergänzt durch nationale Finanzmittel, damit es insbesondere bei Arzneimitteln nicht zu Engpässen kommt und wichtige Medikamente bezahlbar bleiben. Durch Arzneien und Kosmetika gelangen Mikroverunreinigungen ins Abwasser, die Kläranlagen nicht immer herausfiltern können.

„Richtig umgesetzt wird diese Herstellerverantwortung den Geldbeutel der Abwasserkundinnen und -kunden entlasten“, teilte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit. Die Einigung werde dazu führen, dass Kosmetik- und Pharmaunternehmen künftig mehr Produkte herstellen, die besser für die Gewässer sind, so der Verband.

Vorgaben für erneuerbare Energien

Die Verhandlungsführer von Rat und Parlament vereinbarten zudem, dass

  • bis 2035 in Gemeinden mit mindestens 1.000 Einwohneräquivalenten (EW) eine sekundäre Abwasserbehandlung zur Entfernung biologisch abbaubarer Stoffe eingerichtet wird;
  • bis 2039 für Anlagen mit mehr als 150.000 EW und bis 2045 für Anlagen mit mehr als 10.000 EW eine Drittbehandlung zur Entfernung von Stickstoff und Phosphor sichergestellt wird und
  • zusätzlich bis 2045 eine quaternäre Behandlung zur Entfernung von Mikroverunreinigungen in allen Anlagen mit mehr als 10.000 EW verpflichtend wird.

Darüber hinaus sollen Abwässer künftig verstärkt auf antibiotikaresistente Erreger oder Keime untersucht werden. Zudem müssen kommunale Klärwerke bis 2045 schrittweise nur noch erneuerbare Energien verwenden – was der VKU für ambitioniert hält. Konkret sollen kommunale Kläranlagen den Anteil erneuerbarer Energien jährlich schrittweise erhöhen müssen (20 Prozent bis 2030, 40 Prozent bis 2035, 70 Prozent bis 2040 und 100 Prozent bis 2045).

Das Parlament und der Rat müssen dem Abkommen noch formell zustimmen, bevor es in Kraft treten kann.

320°/dpa/re

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