Stichwort

REACH steht für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.

REACH


• Ziel von REACH ist es, gefährliche Chemikalien zu entdecken und einzuschränken beziehungsweise zu verbieten. Gleichzeitig wurde ein Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe eingeführt.

• Hersteller und Importeure sind zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften von Stoffen, sprich Chemikalien und Naturstoffe und zur Abschätzung der Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt verpflichtet.

• Nach dem „No data, no market“-Prinzip dürfen nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen.

• Hersteller und Importeure haben auch eine Informationspflicht sowohl über gefährliche Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe.

• Nachgeschaltete gewerbliche Verwender sind verpflichtet, eigene Sicherheitsanalysen durchzuführen, wenn sie von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweichen.

• Laut Bundesumweltministerium wird die Reach-Verordnung Wirkung erst über einen längeren Zeitraum entfalten. Schätzungsweise 30.000 Stoffe müssen demnach über einen Zeitraum von elf Jahren registriert werden. Zuerst sind diejenigen Stoffe an der Reihe, die in großen Mengen hergestellt werden oder bereits heute als besonders gefährlich bekannt sind.

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